Aufgrund der §§ 19 Absatz 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278) in Verbindung mit § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) vom 21. Dezember 2006 (GVBl. S. 684) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 05. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. November 2020 (GVBl. S. 559) und der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) vom 27. Januar 2009 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04. April 2017 (GVBl. S. 126) hat der Stadtrat der Stadt Heldburg in seiner Sitzung am 15.12.2020 folgende Satzung beschlossen und die Stadt Heldburg erlässt diese:
Artikel 1
Änderung der Satzung
Die Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Heldburg vom 24.01.2019 wird wie folgt geändert:
- Der § 1 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Zur Unterstützung der Stadtteilfeuerwehr „Freiwillige Feuerwehr der Stadt Heldburg – Stadtteil Heldburg“ wird in dem Stadtteil Lindenau eine Löschgruppe als unselbständiger Bestandteil der Stadtteilfeuerwehr Heldburg gebildet.“
- Im § 1 Abs. 7 wird das Wort „Wehrleiter“ durch das Wort „Wehrführer“ ersetzt.
- Im § 5 Abs. 4 wird das Wort „Wehrleiter“ durch das Wort „Wehrführer“ ersetzt.
- Im § 5 Abs. 6 wird das Wort „Wehrleiter“ durch das Wort „Wehrführer“ ersetzt.
- Im § 6 Abs. 4 wird das Wort „Wehrleiters“ durch das Wort „Wehrführers“ ersetzt.
- Im § 7 Abs. 2 wird das Wort „Wehrleiter“ durch das Wort „Wehrführer“ ersetzt.
- In der Überschrift zu § 12 wird das Wort „Wehrleiter“ durch das Wort „Wehrführer“ ersetzt.
- Im § 12 Abs. 1, 2, 5 und 6 wird jeweils das Wort „Wehrleiter“ durch das Wort „Wehrführer“ ersetzt.
- Im § 14 Abs. 2 wird das Wort „Wehrleiter“ durch das Wort „Wehrführer“ ersetzt.
- Im § 17 Abs. 2 wird das Wort „Wehrleiter“ durch das Wort „Wehrführer“ ersetzt.
- In der Überschrift zu § 18 wird jeweils das Wort „Wehrleiter“ durch das Wort „Wehrführer“ ersetzt.
- Im § 18 Abs. 3 und 5 wird jeweils das Wort „Wehrleiter“ durch das Wort „Wehrführer“ ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Stadt Heldburg
Heldburg, den 04.03.2021
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Bürgermeister