Aufgrund des § 142 Abs. 3 S. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils gültigen Fassung und der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der vom 28. Januar 2003 (GVBl. 2003, 41), in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Heldburg in seiner Sitzung vom 29.04.2025 die folgende Sanierungssatzung „Altstadt“ im OT Heldburg beschlossen und die Stadt Heldburg erlässt diese:
§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes
- Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 32 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung Sanierungsgebiet „Altstadt“.
- Der Durchführungszeitraum zur Erreichung der Ziele und Zwecke wird auf den 31.12.2039 festgelegt.
- Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Katasterplan abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil der Satzung und wird als Anlage beigefügt.
- Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung anzuwenden.
§ 2 Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.
§ 3 Vorschriften
Die Vorschriften des § 144 BauGB (Abs. 1 und 2) über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§ 4 Inkrafttreten
- Diese Satzung tritt am Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
- Gleichzeitig tritt die Sanierungssatzung „Altstadt“ im OT Heldburg vom 14.05.2012 außer Kraft.
Heldburg, den
Siegel
Christopher Other
Bürgermeister Stadt Heldburg
Hinweis: Der das Sanierungsgebiet kennzeichnende Katasterplan wird in der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ zu den Dienstzeiten Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr in der Bauverwaltung für die Dauer von sieben aufeinanderfolgenden Tagen beginnend am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung ausgelegt und kann von jedermann eingesehen werden.