Die Stadt Heldburg beabsichtigt den Ausbau Erneuerbarer Energien im Stadtgebiet, da das Erreichen der Klimaziele sowie eine sichere und nachhaltige Energieversorgung einen Umbau des bisherigen Energiesystems erfordert. Im Rahmen einer Ortsbegehung durch Bürgermeister und Ortsteilbürgermeister wurden unter Berücksichtigung von Rahmenbedingungen wie Flächenverfügbarkeit, Größe der verfügbaren Flächen, Erschließungsmöglichkeiten sowie Restriktionen der Raumordnung und des Naturschutzes verschiedene Flächen identifiziert und für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanalgen positiv bewertet. Zusammen mit der RWE Renewables Deutschland GmbH möchte die Stadt Heldburg daher Photovoltaik- Projekte in Gompertshausen und Hellingen umsetzen.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen und gehen auf Ihre Anliegen zu den geplanten Solarparks ein. Im Folgenden finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen im Rahmen der Planung von Solarparks.
Eckdaten zum geplanten Solarpark Gompertshausen:
- Fläche ca. 65 Hektar
- Stromproduktion jährlich 86 Mio. kWh
- Energieversorgung von ca. 27.500 Haushalten
- Mehr als 55 Tonnen CO2-Vermeidung jedes Jahr Baubeginn geplant im Jahr 2027
Eckdaten zum geplanten Solarpark Hellingen:
- Fläche ca. 79 Hektar
- Stromproduktion jährlich 91 Mio. kWh
- Energieversorgung von ca. 28.000 Haushalten
- Mehr als 57 Tonnen CO2-Vermeidung jedes Jahr
- Baubeginn geplant im Jahr 2027
Die Gesamtfläche des Stadtgebietes von Heldburg beträgt 11.274 Hektar. Die Umsetzung der beiden geplanten Solarparks nimmt ca. 144 Hektar des Stadtgebietes in Anspruch. Dies entspricht gut 1,2 % der Gesamtfläche.
Was spricht für einen Solarpark?
- Solaranlagen erzeugen klimafreundlich grünen Strom. Dank moderner Solarmodule arbeiten die Anlagen auch bei schwachem und diffusen Licht effizient.
- Zudem können Solaranlagen die Biodiversität steigern und ermöglichen zeitgleich eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche z. B. durch Schafbeweidung.
- Nach der Betriebszeit kann der Solarpark vollständig zurückgebaut und die regenerierten Böden in eine landwirtschaftliche Nutzung überführt werden.
Natur- und Artenschutz
- Die geplanten Solaranlagen in den Ortsteilen Gompertshausen & Hellingen sollen nicht nur klimafreundlich Ökostrom erzeugen, sondern auch im Einklang mit der Natur errichtet und betrieben werden.
- Bei der für die Solaranlage ausgewählten Flächen handelt es sich um restriktionsfreie Flächen, d.h. sie liegen nicht im Fauna Flora Habitat, Vogel-, Natur- Landschaftsschutzgebiet oder Biosphärenreservat.
- Beim Bau eines Solarparks gibt es nur minimalinvasive Eingriffe. Die Unterkonstruktion für die Solarmodule wird in den Boden gerammt, ähnlich wie bei Leitplanken, es gibt nur wenige Kabelgräben und kleine Fundamente für die Trafos. Diese werden nur ca. 80 cm tief ausgehoben, jeder Pflug bewirkt einen stärkeren Eingriff.
- Verschiedene Studien beweisen, dass in Solarparks – anders als bei intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen – ‚Natur‘ entsteht. Denn ein Solarpark versiegelt weniger als 1% der Fläche, der Boden wird nur überschirmt und nicht zugebaut. Die Böden regenerieren und es entwickeln sich Blühwiesen, die Lebensraum für Brutvögel, Amphibien und Kleinsäuger bieten. Dadurch kann die Biodiversität sogar erhöht werden. Dies bestätigt auch die Studie „Solarparks – Gewinne für die Biodiversität“ des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (BNE).
- Sichtbare Teile der geplanten Photovoltaikanlagen sollen eingegrünt werden. Vorgesehen ist ein rund 5 Meter breiter dichter Pflanzstreifen vor dem eigentlichen Zaun. Durch die Einfriedung mit Sichtschutzhecken, entstehen Lebensräume für Vögel und Kleinsäuger. Unter dem Zaun gewährleistet der Kleintierdurchgang tierische Wanderungen. Dass sich durch solche Maßnahmen die Biodiversität erhöhen kann, bestätigt auch der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND).
- Durch einen Biologen wird der aktuelle Tier-, Pflanzen- und Insektenbestand geprüft und RWE plant während des Bau und späteren Betriebs ein regelmäßiges „Monitoring“ einzurichten.
Naherholung und Tourismus
- Der Naherholungswert der Region soll durch die geplanten Solaranlagen nicht gestört werden. Dafür passt RWE in Absprache mit Vertretern vor Ort die Planungen so an, dass Naherholungsorte ausgespart werden und somit erhalten bleiben.
- Ergänzend ist eine ökologische und kulturhistorische Aufwertung der Standorte z. B. durch die Anlage von Rundwegen, die Aufstellung von Informationstafeln und die Schaffung von Sitzmöglichkeiten geplant. Davon würden Einheimische und Touristen gleichermaßen profitieren.
Sollten Solarparks nicht auf bereits versiegelten Flächen und Dächern errichtet werden?
- Um die Energiewende in Deutschland zu schaffen, braucht es beides – Solaranlagen auf Dächern und Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
- Allerdings ist nicht jedes Dach für Photovoltaikanlagen geeignet. Denn selbst wenn alle Dächer mit Photovoltaik belegt würden, könnte man nur einen kleinen Teil des gesamtdeutschen Strombedarfs decken.
- Deshalb brauchen wir auch Freiflächen-Photovoltaikanlagen, wie die geplanten Solarparks in den Ortsteilen Gompertshausen und Hellingen.
Konkurrieren Strom- und Lebensmittelproduktion?
- Tatsächlich nicht; auf 78% der landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland werden keine Nahrungsmittel angebaut.
- Auf 16% der landwirtschaftlichen Fläche werden Energiepflanzen angebaut (Biogas und Biodiesel).
- Vergleicht man die Effizienz der Flächennutzung bei der Stromproduktion schneiden Photovoltaikanlagen um ein Vielfaches besser ab. Z. B. erzeugt eine Photovoltaikanlage auf 1 Hektar Fläche so viel Energie wie eine Biogasanlage aus bis zu 80 Hektar Maisanbau.
Wie sicher und langlebig sind Photovoltaikanlagen?
- Man rechnet derzeit mit einer Lebensdauer von ca. 30 bis 40 Jahren und mit einer jährlichen Abnahme der Modulleistung (Moduldegradation) von 0,3 bis 0,5 %.
- Nach Ende der Laufzeit kann eine Photovoltaikanlage rückstandsfrei zurückgebaut werden und ein Großteil der Modulkomponenten (Glas, Metallrahmen und teilweise auch die Solarzellen) können recycelt und zum Beispiel für die Herstellung neuer Solarmodule verwendet werden.
- In Deutschland besteht für Solarmodule eine gesetzliche Rücknahmepflicht, die im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) festgelegt ist.