Sitzungsdatum: |
Dienstag, den 12.04.2022 |
Beginn: |
19:03 Uhr |
Ende |
22:34 Uhr |
Ort, Raum: |
Stadtsaal, Rödelsweg, Heldburg |
Anwesend:
Bürgermeister
Herr Christopher Other |
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Ortsteilbürgermeister
Herr Diethard Deckert |
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Herr Rainer Frank |
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Herr Detlef Pappe |
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Herr Thomas Riedl |
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Herr Bernd Rottenbacher |
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Herr Eric Schröder |
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Herr Robert Wolf |
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Mitglieder des Stadtrates
Herr Stephan Bähr |
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Frau Anja Bartenstein |
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Herr Thomas Bärwald |
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Herr Robin Fleck |
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Herr Heiko Fürst |
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Herr Karsten Klinnert |
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Herr Ulrich Lippmann |
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Herr Christopher Lürtzing |
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Herr Ulrich Neundorf |
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Herr Thorsten Richter |
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Frau Katrin Schilling |
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Herr Thomas Schmidt |
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Herr Olaf Schröder |
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Stellvertreter
Herr Dieter Treubig |
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Protokollführer
Herr Silvan Zapf |
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Presse
Rolf Dieter Lorenz
Gäste
Lothar Kirst
Johannes Krämer
Helmuth Dauer
Egon Weißmann
Sebastian Linsler
David Osthof
Sylvia Schmidt
Maximilian Werner
Peter Jakob
Abwesend:
Ortsteilbürgermeister
Herr Thomas Fürst |
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Mitglieder des Stadtrates
Herr Holger Ackermann |
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Herr Christian Amend |
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Herr Silvio Wiegler |
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Tagesordnung:
- öffentlich -
1. |
Eröffnung und Begrüßung |
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2. |
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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3. |
Einwohnerfragestunde |
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4. |
Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 23.02.2022 |
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5. |
Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 03.03.2022 |
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6. |
Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein“ der Stadt Heldburg gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), Gast: Sylvia Schmidt |
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7. |
Aktuelle Informationen zur Arbeit der Median-Klinik Bad Colberg (Gast: Sebastian Linsler) |
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8. |
Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Planungsleistungen in Form einer Standortanalyse für den Neubau einer Kindertageseinrichtung im Bereich von Gompertshausen, Hellingen und Rieth |
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9. |
Neubau Gastronomie Veste Heldburg - Los Fliesenlegearbeiten – 1. Nachtragsangebot |
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10. |
Neubau Gastronomie Veste Heldburg - Los Elektroarbeiten - 2. Nachtragsangebot |
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11. |
Bauantrag Neubau Nebengebäude im OT Rieth |
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12. |
Bauantrag Wiederaufbau eines Nebengebäudes / Scheune in Einöd |
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13. |
Widmung "Gellershäuser Dorfstraße" - Teilfläche der Flurstücke 766 und 774/2 in der Gemarkung Gellershausen |
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14. |
Öffentliche Ausschreibung der Verpachtung der Fischereigewässer "Wildmeisters Seelein" (Teilflächen des Flurstücks 2267/11) in der Gemarkung Hellingen |
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15. |
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2016 |
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16. |
Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2016 |
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17. |
Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2016 |
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18. |
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2017 |
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19. |
Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2017 |
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20. |
Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2017 |
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21. |
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2018 |
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22. |
Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2018 |
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23. |
Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2018 |
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24. |
Informationen des Bürgermeisters und der Stadträte |
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- nicht öffentlich -
Öffentlicher Teil
Top 1 |
Eröffnung und Begrüßung |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden.
Top 2 |
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
14 Stadträte und der Bürgermeister sind anwesend, die Beschlussfähigkeit ist mit 15 von 19 Mitgliedern gegeben.
Top 3 |
Einwohnerfragestunde |
Es gibt keine Fragen oder Anmerkungen.
Top 4 |
Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 23.02.2022 |
Es gibt keine Anmerkungen oder Änderungswünsche.
Beschluss Nr.: Ö01/04/22
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 2 Bef: 0
Top 5 |
Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 03.03.2022 |
Herr Neundorf gibt folgende Anmerkungen und Änderungen zu Protokoll:
- TOP 3 Abs. 2 Zeile 3 - hier einmal das Wort „sich“ zu viel
- TOP 3 Abs. 4 Zeile 4 – das Wort „die“ muss gestrichen werden
- TOP 3 Abs. 5 Zeile 3 – das Wort „überschaubar“ muss durch das Wort „unübersichtlich“ ersetzt werden.
- TOP 5 Abs. 2 – dieser Absatz müsste bzgl. des Satzbaus umgestellt werden
- TOP 11 Abs. 1 Zeile 3 – das Wort „Anträge“ sollte in „Antragsformulare“ geändert werden
Beschluss Nr.: Ö02/04/22
Abstimmergebnis: Ja: 12 Nein: 0 Ent: 3 Bef: 0
Top 6 |
Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein“ der Stadt Heldburg gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), Gast: Sylvia Schmidt |
Der Bürgermeister begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Vertreter des zuständigen Planungsbüros halsdorfer + ingenieure projekt gmbh und gibt einen kurzen Überblick. Mit dem Aufstellungsbeschluss billigt die Stadt Heldburg die Einleitung des Vorhabens am Standort Rainbrünnlein im Ortsteil Heldburg. Der Bürgermeister übergibt das Wort an Frau Schmidt.
Frau Schmidt bedankt sich für die Einladung und die bisherige Unterstützung aller beteiligten Akteure wie der Verwaltung und der Grundstückseigentümer für den bisher reibungslosen Fortschritt des Projektes.
Herr Osthof geht mittels einer Präsentation auf die Planung ein und stellt das Ingenieurbüro vor. Es wurden Marktuntersuchungen durchgeführt, diese geschehen und geschahen in erster Linie digital. Über diese Instrumente lassen sich Bedarfe im Einzelhandel pro Kopf besser abschätzen. So kam man auch auf den Standort Heldburg, da es keinen Vergleichbaren Markt in dieser Größenordnung im näheren Umland gibt.
Ziel soll es sein, dass die Kaufkraft vor Ort gebunden werden kann. Dies soll mit der Lebensmittelmarktkette EDEKA geschehen. Der Markt soll eine Gesamtfläche von rund 2.000 qm haben und dabei eine Verkaufsfläche von ca. 1.400 qm samt 90 Kundenparkplätzen ausweisen. Im weiteren Verlauf ist ebenfalls eine PV-Anlage auf dem Dach des Marktes geplant.
Herr Lippmann fragt nach dem angedachten zeitlichen Rahmen der Umsetzung.
Herr Osthof erklärt, dass nach dem Aufstellungsbeschluss die jeweils benötigten Untersuchungen beauftragt werden. Herr Osthof rechnet mit rund einem Jahr, bis das notwendige Baurecht geschaffen wird. Der Baubeginn ist für Sommer 2023 geplant und Verkaufsbeginn ist für Ostern 2024 angedacht.
Es gibt keine weiteren Fragen oder Anmerkungen, Herr Osthof und Frau Schmidt verabschieden sich aus der Sitzung und wünschen allen ein frohes Osterfest.
Beschluss Nr.: Ö03/04/22
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 12.04.2022:
01 Der Stadtrat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des vorhaben-bezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein“. Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan bildet § 12 BauGB. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Anlage zum Beschluss zu entnehmen.
02 Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Heldburg, Flur 0, die Flurstücke 4182 und 4183.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Heldburg. Er wird im Westen von der Straße „Rainbrünnlein“ (L 1134) und im Süden vom Gewässer „Gauerstalgraben“ begrenzt. Südlich des Gewässers befindet sich die Straße „Am Gerichtsberg“. Im Osten schließt sich eine Gartenanlage an das Plangebiet an. Im Norden befindet sich die Zuwegung zur Gartenanlage, welche hier den Abschluss bildet.
03 Mit dem Vorhabenträger ist ein Durchführungsvertrag zu schließen.
04 Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.
05 Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sowie Sach- und Rechtslage:
Die Stadt Heldburg beabsichtigt auf Antrag eines Investors, im Bereich der Straße „Rainbrünnlein“, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes Handel zur Umsetzung eines großflächigen Lebensmittelmarktes.
Bisher befindet sich das Plangebiet im Außenbereich und wird entsprechend nach § 35 BauGB bewertet. Mit Umsetzung des Bebauungsplanes soll zukünftig Baurecht nach § 30 Abs. 2 BauGB bestehen.
Konkret beabsichtigt die Firma GEG Burgdorf III GmbH am Standort einen Edeka Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von max. 1.400 m² zu errichten. Zur Umsetzung der Ziele der Firma GEG Burgdorf III GmbH soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Handel“ aufgestellt werden.
Für die Stadt Heldburg liegt kein rechtskräftiger Flächennutzungsplan vor. Der Bebauungsplan gilt damit als vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB.
Ein Einzelhandels-/ Zentrenkonzept liegt bis dato ebenso nicht vor. Daher ist im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans eine „Verträglichkeitsanalyse“ zu erarbeiten.
Abstimmergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Ent: 1 Bef: 0
Top 7 |
Aktuelle Informationen zur Arbeit der Median-Klinik Bad Colberg (Gast: Sebastian Linsler) |
Der Bürgermeister begrüßt zum Tagesordnungspunkt Herrn Linsler und erteilt ihm das Wort.
Herr Linsler erläutert, dass vor 14 Tagen ein Gespräch mit dem Bürgermeister zur aktuellen Situation stattgefunden hat. Er führt aus, dass die Schließung der Therme seit Sommer 2021 teils pandemiebedingt geschah und teils auch durch Beschluss der Geschäftsleitung angeordnet wurde. Gründe hierfür waren unter anderem auch die horrenden Betriebskosten.
Weiterhin gibt Herr Linsler an, dass es aufgrund der derzeitigen Energiekosten bis auf Weiteres keine Wiedereröffnung geben wird. Es wurde eine Energieanalyse in Auftrag gegeben und die komplette Schwimmbadtechnik wird auf den neuesten technischen Stand gebracht. Die ersten Arbeiten sollen bereits Ende April 2022 starten. Eine Inbetriebnahme im Laufe 2022 ist nicht angedacht. Eine Inbetriebnahme soll es jedoch geben. Es wird hierzu auch noch eine Pressemitteilung in den nächsten Tagen erfolgen.
Der Bürgermeister geht auf die ersten Informationen, welche aus dem Coburger Tageblatt stammten, ein. Diese lagen der Stadt Heldburg in dieser Form noch nicht vor, auch aus diesem Grund sollte dieser Tagesordnungspunkt stattfinden, um entsprechende Erklärungen für die Öffentlichkeit abzugeben.
Im Weiteren war für dieses Jahr ein Kurparkfest zum Jubiläum „20 Jahre Heilbadprädikatisierung“ geplant. Aufgrund der aktuellen Schließung wird es aber kein Kurparkfest geben. Die Festlichkeiten sollen jedoch nur bis zur Wiedereröffnung aufgeschoben werden.
Herr Linsler gibt weiter an, dass die Beschlüsse durch die Geschäftsführung erst in den letzten 14 Tagen gefasst wurden, somit war es nicht möglich, noch schneller umfangreiche Informationen weiterzugeben.
Herr Neundorf fragt, warum bei diesen aktuellen Kostensteigerungen nicht auf die Krankenkassen zugegangen wird, um die Kosten abzufedern.
Herr Linsler erläutert, dass die Krankenkassen die Therme nicht als relevant erachten, da für den Kurbetrieb ein einfaches Schwimmbad/Therapiebecken ausreichend wäre. Somit gibt es hierfür keinen Ausgleich durch die Krankenkassen.
Herr Neundorf fragt, ob dies dann nicht auch für andere Thermen wie Masserberg oder Bad Rodach gilt.
Herr Linsler entgegnet, dass die Therme Bad Colberg rein privat betrieben wird und nicht mit kommunaler Unterstützung, wie bei den anderen Genannten.
Herr Bärwald fragt an, ob lediglich Studien zur Energieeinsparungen begonnen wurden oder ob schon konkrete Maßnahmen geplant sind.
Herr Linsler bestätigt, dass die ersten Maßnahmen bereits laufen und etwaige Untersuchungen parallel durchgeführt werden.
Herr Schmidt fragt nach, warum diese Sanierungsmaßnahmen nicht schon früher in Betracht gezogen wurden, da pandemiebedingt ohnehin Schließungen stattfinden mussten.
Herr Linsler gibt an, dass aufgrund der aktuellen Energiesituation die Entscheidung zur Sanierung erst kurzfristig getroffen wurde, da die Maßnahme erst in zwei Jahren angedacht war. Die aktuelle Situation hat jedoch schnelles Handeln geboten.
Herr Lürtzing fragt nach dem derzeitigen Hauptenergieträger?
Gemäß Herrn Linsler sollen erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Hierzu laufen entsprechende Analysen. Der Hauptenergieträger bisher ist Gas.
Herr Wolf fragt nach der Auslastung vor der Pandemie?
Herr Linsler erläutert, dass lediglich einmal im Jahr eine dreiwöchige Grundreinigung stattgefunden hat und die Therme ansonsten durchgehend geöffnet war. Zur Auslastung hat Herr Linsler zur Sitzung keine konkreten Daten vorliegen.
Herr Wolf fragt nach der bisherigen Kostendeckung.
Herr Linsler gibt an, dass keine Therme zu 100 Prozent kostendeckend betrieben werden kann, dass Ziel ist es jedoch einen annähernd kostendeckenden Wert zu erreichen.
Herr Wolf fragt nach einer Zielauslastung für die Therme.
Herr Linsler erklärt, dass es so etwas nicht gibt, da der Betrieb der Therme auch immer mit dem Klinikbetrieb einhergeht.
Es gibt keine weiteren Fragen oder Anmerkungen, Herr Linsler wünscht somit allen ein schönes Osterfest und verabschiedet sich.
Top 8 |
Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Planungsleistungen in Form einer Standortanalyse für den Neubau einer Kindertageseinrichtung im Bereich von Gompertshausen, Hellingen und Rieth |
Der Bürgermeister erläutert die Diskussionsgrundlage zum Beschluss und lässt hierzu eine Präsentation laufen. Die bisherigen Diskussionen waren als Inhalt von vier Sitzungen schon recht umfangreich. Im Weiteren betont der Bürgermeister, dass man dieses komplexe Thema der Zukunft der Kita-Strukturen nicht auf die leichte Schulter nimmt und das weitere Vorgehen sehr transparent gestaltet.
Mit dem heutigen Beschluss soll eine unabhängige Analyse stattfinden, um das Thema umfangreich aufzugliedern und die Möglichkeiten, die sich bieten, auszuloten. Die Analyse wird vom Planungsbüro Optiplan Bau GmbH aus Sonneberg vorgenommen. Die Firma hat bereits Erfahrungen mit derlei Analysen. Die Analyse soll maximal ca. acht Wochen in Anspruch nehmen. Der Bürgermeister erläutert im Folgenden anhand der Folien der Präsentation die wichtigsten Punkte, die als Grundlage einer langfristigen Lösung der Kita-Problematik angesehen werden. Dabei geht es vor allem um die Kinderzahlen, die Betreuungssituation, das Personal und um die Ansprüche an Bildung und Erziehung insgesamt. Der Bürgermeister wird die Präsentation als Anlage zum Protokoll beifügen.
Herr Neundorf fragt, was von der Analyse erwartet wird.
Der Bürgermeister erläutert, dass gewisse Grundstücke im Haupt- und Finanzausschuss vonseiten der Ausschussmitglieder anhand von Kartenmaterial herausgefiltert wurden, auf diese soll sich die Analyse konzentrieren. Auch bzgl. der Einzugsgebiete sollen die vorbetrachteten Grundstücke analysiert werden.
Herr Treubig erklärt, dass die Präsentation die Problematiken für die Zukunft anschaulich erläutert hat.
Der Bürgermeister stellt die möglichen Grundstücke in den einzelnen Orten anhand einer weiteren Präsentation vor.
Herr Wolf fragt nach dem Kasernengelände in Gompertshausen und ob es hier eine Erwerbsmöglichkeit gäbe?
Der Bürgermeister gibt an, dass sich diese Immobilie in Privatbesitz befindet und sich der Besitzer nicht in Deutschland aufhält. Für die avisierte zeitliche Spanne zur Findung eines bebaubaren Grundstücks ist ein solcher Grunderwerb eher als schwierig anzusehen. Sollte dieses Flurstück in der Analyse Berücksichtigung finden, würde man hier ins „Blaue“ hinein planen und somit Mehrkosten generieren.
Herr Wolf sagt, dass aus seiner Sicht die sinnvollste Möglichkeit lediglich in Hellingen gegeben ist, da die anderen Ortsteile aufgrund der Lage der Flächen und der vorherrschenden Grundstückssituationen eher schwierig sind.
Herr Heiko Fürst findet die vorgestellten Grundstücke als nicht optimal. Er fragt nach, ob die ehemalige Kaserne nicht parallel mit analysiert werden kann, während ein entsprechender Erwerb versucht wird.
Der Bürgermeister hat ein Angebot des Planungsbüros vorliegen, welches drei Grundstücke zur Analyse umfasst und zwar mit einer fest veranschlagten Anzahl von Arbeitsstunden.
Herr Neundorf meint, man sollte die Analyse erstmal abwarten und sich die Bewertungen ansehen. Weiterhin weist Herr Neundorf, aufgrund der vorgezeigten Beispiele, darauf hin, dass man somit keine kommunalen Grundstücke (auch und gerade keine Acker- und Grünlandflächen) einfach so verkaufen sollte.
Herr Deckert fragt, ob diese drei Standorte vorgegeben sind oder ob man nicht auch andere Orte oder gar Heldburg (Neubaugebiet „Am Rödelsweg“) in Betracht ziehen kann.
Herr Richter meint, dass nicht alles zentralisiert werden sollte, um die Ortsteile nicht „abzuhängen“. Daher sollte eben eine neutrale Standortanalyse vorgenommen werden. Weiterhin gibt Herr Richter zu bedenken, dass auch der Standort Heldburg in vielleicht zehn bis 15 Jahren soweit wäre, um über eine Neubaumöglichkeit nachzudenken und man dann mit zwei Kindergärten im Stadtgebiet besser aufgestellt ist.
Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass die ersten Schritte nun eingeleitet werden müssen und dies einen langwierigen Prozess darstellt. Im Weiteren muss die „Pflichtaufgabe Kita“ so gut wie möglich finanziell abgewogen werden.
Herr Lürtzing fragt, warum man nicht besser aufgrund der schwierigen Lage des Grundstücks den Ortsteil Gompertshausen herausnimmt und dafür lieber Heldburg mitanalysieren lässt.
Der Bürgermeister erläutert dazu, dass man sich in den vergangenen Sitzungen auf diese Vorgehensweise verständigt hat, weil dies als machbarste Option erschien.
Herr Bärwald gibt an, dass die Analyse eine objektive Aufklärung zur Entscheidungsfindung schaffen soll.
Herr Neundorf hält das bisher ausgemachte Vorgehen für gut und sinnvoll.
Beschluss Nr.: Ö04/04/22
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 12.04.2022 die Vergabe von Planungsleistungen in Form einer Standortanalyse für den Neubau einer Kindertages-einrichtung im Bereich von Gompertshausen, Hellingen und Rieth an das Architektur- und Planungsbüro Optiplan Bau GmbH, Mittlere Motschstraße 28, 96515 Sonneberg, zu einem Angebotspreis in Höhe von brutto 4.035,89 Euro. Der grobe Zeitumfang für die Erstellung der Standortanalyse wird durch das Büro mit 40 Zeitstunden taxiert.
Der Bürgermeister, Christopher Other, wird ermächtigt, den Honorarvertrag zu unterschreiben und unter Zuhilfenahme der Verwaltung der VG Heldburger Unterland die notwendigen Zuarbeiten an das Planungsbüro zu organisieren.
Abstimmergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Ent: 1 Bef: 0
Top 9 |
Neubau Gastronomie Veste Heldburg - Los Fliesenlegearbeiten – 1. Nachtragsangebot |
Der Bürgermeister erläutert den Beschluss. Der Nachtrag ist unter anderem auf das neue Verlegemuster der Fliesen und auf die allgemein gestiegenen Kosten für Baumaterial zurückzuführen.
Herr Bähr fragt nach der Kostenübernahme der Nachträge.
Der Bürgermeister gibt an, dass die Mehrkosten zu Lasten der Stiftung und ggf. der Dorferneuerung gehen.
Beschluss Nr.: Ö05/04/22
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt, den Auftrag für das 1. Nachtragsangebot für die Bauleistung Neubau Gastronomie Veste Heldburg – Los Fliesenlegearbeiten, an die Firma „Falkenberger Fliesenleger“, in Höhe von 3.564,00 € brutto zu erteilen.
Abstimmergebnis: Ja: 15 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 10 |
Neubau Gastronomie Veste Heldburg - Los Elektroarbeiten - 2. Nachtragsangebot |
Der Bürgermeister erklärt, dass der Nachtrag dem Einbau von Brandschutzschaltern und der Übernahme von Positionen aus dem Los Heizungsbau geschuldet ist.
Herr Richter zweifelt aufgrund der beigefügten Mail den Nachtrag an, da seines Wissens nach das Binderholzsystem verbaut wurde und somit ein Nachtrag über Brandschutzschalter obsolet wäre. Herr Richter bittet darum, dass dies noch mal geprüft werden soll.
Beschluss Nr.: Ö06/04/22
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt, den Auftrag für das 2. Nachtragsangebot für die Bauleistung Neubau Gastronomie Veste Heldburg – Los Elektroarbeiten, an die Firma „F-Tec Elektrotechnik e.K., Schleusingen / OT Altendambach, in Höhe von 6.841,31 € brutto zu erteilen.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 1 Ent: 1 Bef: 0
Top 11 |
Bauantrag Neubau Nebengebäude im OT Rieth |
Der Bürgermeister hat die Baumappen während der Sitzung herumgehen lassen. Es gibt keine weiteren Fragen oder Anmerkungen.
Beschluss Nr.: Ö07/04/22
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 12.04.2022, zum Bauantrag vom 10.02.2022 „Neubau Nebengebäude“ auf dem Flurstück Nr. 37/5 in der Gemarkung Rieth das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmergebnis: Ja: 15 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 12 |
Bauantrag Wiederaufbau eines Nebengebäudes / Scheune in Einöd |
Der Bürgermeister erklärt, dass es hierbei um das im Januar 2022 abgebrannte Wirtschaftsgebäude der Countryscheune geht, mitsamt einer Änderung der Dachneigung gegenüber dem B-Plan.
Beschluss Nr.: Ö08/04/22
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 12.04.2022, zum Bauantrag vom 21.03.2022 „Wiederaufbau eines Nebengebäudes / Scheune“ auf dem Flurstück Nr. 4602 in der Gemarkung Heldburg (Bebauungsplan „Sondergebiet Erholung / Pferdesportanlage mit Hotel und Gaststättenbetrieb“ in Einöd) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Dem Antrag auf Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31
Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.
Abstimmergebnis: Ja: 15 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 13 |
Widmung "Gellershäuser Dorfstraße" - Teilfläche der Flurstücke 766 und 774/2 in der Gemarkung Gellershausen |
Dies wurde im Ausschuss bereits schon einmal vorbesprochen. Da dieses Grundstück als Zufahrt dient und noch nicht gewidmet ist, gilt es bisher als nicht erschlossen. Daher soll die Erschließung durch die Widmung hergestellt werden. Dies dient gleichzeitig dazu, Grundstücksstreitigkeiten zu vermeiden.
Herr Schröder fragt nach, ob hier eine bauliche Erschließung erforderlich ist.
Der Bürgermeister erklärt, dass hier lediglich die Widmung erforderlich ist. Die Erschließung ist grundsätzlich im Bestand gegeben.
Beschluss Nr.: Ö09/04/22
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 12.04.2022, die öffentliche Widmung der Teilflächen der Flurstücke 766 und 774/2 in der Gemarkung Gellershausen (siehe beiliegenden Lageplan) als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürStrG. Die Straße wird als „Gellershäuser Dorfstraße“ bezeichnet und nach dem Widmungsverfahren so in das Straßenverzeichnis aufgenommen.
Abstimmergebnis: Ja: 15 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 14 |
Öffentliche Ausschreibung der Verpachtung der Fischereigewässer "Wildmeisters Seelein" (Teilflächen des Flurstücks 2267/11) in der Gemarkung Hellingen |
Der Bürgermeister erläutert, dass die Teiche wohl in den 1980er/1990er-Jahren angelegt worden. Vom Jagdpächter gab es eine Anfrage, die Teiche als Fischereigewässer zu pachten. Somit wären die Gewässer öffentlich zur Verpachtung auszuschreiben.
Beschluss Nr.: Ö10/04/22
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 12.04.2022 die öffentliche Ausschreibung der Verpachtung der Fischereigewässer „Wildmeisters Seelein“, Teilflächen von insgesamt ca. 1.540 m² des Flurstücks 2267/11 in der Gemarkung Hellingen zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Veröffentlichung der öffentlichen Ausschreibung erfolgt im Amts- und Mitteilungsblatt der VG Heldburger Unterland.
Abstimmergebnis: Ja: 15 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 15 |
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2016 |
Der Bürgermeister gibt an, dass die folgenden Beschlüsse im Zusammenhang zu den Jahresrechnungen der ehemaligen Gemeinde Gompertshausen der Jahre 2016 bis 2018 stehen.
Im Weiteren weist der Bürgermeister darauf hin, dass Herr Lippmann als ehemaliger Beigeordneter der vormals existierenden Gemeinde Gompertshausen von einigen Beschlüssen auszuschließen ist (Entlastung Beigeordneter).
Herr Neundorf fragt nach, auf welcher Grundlage die Prüfung erfolgt.
Der Bürgermeister erläutert, dass es per Gesetz (Rechnungsprüfungsgesetz) vorgeschrieben ist.
Beschluss Nr.: Ö11/04/22
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 12.04.2022 die Feststellung der Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Gompertshausen.
Abstimmergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 1
Top 16 |
Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2016 |
Beschluss Nr.: Ö12/04/22
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 12.04.2022 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Gompertshausen.
Abstimmergebnis: Ja: 15 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 17 |
Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2016 |
Beschluss Nr.: Ö13/04/22
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 12.04.2022 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Gompertshausen.
Abstimmergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 1
Top 18 |
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2017 |
Beschluss Nr.: Ö14/04/22
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 12.04.2022 die Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Gompertshausen.
Abstimmergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 1
Top 19 |
Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2017 |
Beschluss Nr.: Ö15/04/22
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 12.04.2022 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Gompertshausen.
Abstimmergebnis: Ja: 15 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 20 |
Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2017 |
Beschluss Nr.: Ö16/04/22
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 12.04.2022 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Gompertshausen.
Abstimmergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 1
Top 21 |
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2018 |
Beschluss Nr.: Ö17/04/22
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 12.04.2022 die Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Gompertshausen.
Abstimmergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 1
Top 22 |
Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2018 |
Beschluss Nr.: Ö18/04/22
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 12.04.2022 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Gompertshausen.
Abstimmergebnis: Ja: 15 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 23 |
Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2018 |
Beschluss Nr.: Ö19/04/22
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 12.04.2022 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Gompertshausen.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 1 Bef: 1
Top 24 |
Informationen des Bürgermeisters und der Stadträte |
Der Bürgermeister berichtet über das Förderprojekt 5 für 500 und das insgesamt 13 Anträge in der Stadt Heldburg gestellt wurden. Im Vorfeld wurde besprochen, dass bei unwesentlich mehr als zehn Anträgen, auch die weiteren Anträge mit durch die Stadt bezuschusst werden sollen. Der Bürgermeister verliest die Anträge lt. Liste.
Herr Lippmann gibt an, dass von Gompertshausen ein Antrag fehlt.
Herr Olaf Schröder bestätigt, dass ebenfalls für den OT Hellingen ein Antrag nicht mit aufgelistet wurde.
Der Bürgermeister wird die Angelegenheit der fehlenden Anträge nachprüfen. Auch bei 15 eingereichten Projekten soll eine Mitfinanzierung abgesichert werden,
Weiterhin verliest der Bürgermeister den Kreisumlagebescheid, dieser erging so wie geplant. Des Weiteren ist ein positives Jahresergebnis 2021 zu verzeichnen.
Der Bürgermeister informiert über einen Bescheid des TLVwA über Raumlufttechnische Anlagen mit Förderungen in Höhe von 75% (Fördersumme gesamt 12.000 EUR). Der Bürgermeister möchte dieses Förderangebot und die damit zusammenhängenden Eigenmittel nicht in Anspruch nehmen bzw. aufbringen, da zum einen der Zeitraum zu knapp für eine adäquate Umsetzung (Ausschreibung, Durchführung, Abrechnung/Verwendungsnachweis) ist. Weiterhin ist der Bürgermeister der Meinung, dass das bisherige Lüften per Fenster immer noch die bessere Alternative ist.
Zum Punkt der Einwohnerversammlungen führt der Bürgermeister die weiteren Termine aus:
- 20.04.2022 Lindenau– Saal Landhasthof
- 21.04.2022 Rieth– Gasthaus Beyersdorfer
- 22.04.2022 Gellershausen– Gaststätte „zur Kastanie“
- 24.04.2022 Gompertshausen – Saal Mehrzweckgebäude
- 28.04.2022 Hellingen/Volkmannshausen – Bürgerhaus
Für den Starkbieranstich wurde sich auf den 29.04.2022 geeinigt, die Einladungen hierzu werden in den nächsten Tagen ergehen.
Herr Lippmann informiert, dass am Ostersonntag eine Wanderung mit Verpflegung im Ortsteil Gompertshausen stattfinden wird und lädt alle Interessierten recht herzlich ein.
Der Bürgermeister schließt den öffentlichen Teil und verabschiedet die Gäste und wünscht ihnen einen guten Nachhauseweg.
Herr Klinnert verlässt den Raum. Die Beschlussfähigkeit ist mit 14 von 19 Stadträten gegeben.
Nicht öffentlicher Teil
Der Bürgermeister schließt die Sitzung um 22:34 Uhr und wünscht allen Anwesenden einen guten Heimweg.
Stadt Heldburg, 12.04.2022
Christopher Other |
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Silvan Zapf |
Bürgermeister |
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Schriftführer |