Sitzungsdatum: |
Dienstag, den 15.12.2020 |
Beginn: |
19:04 Uhr |
Ende |
21:13 Uhr |
Ort, Raum: |
Stadtsaal, Rödelsweg, Heldburg |
Anwesend:
Bürgermeister
Herr Christopher Other |
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Ortsteilbürgermeister
Herr Rainer Frank |
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Herr Detlef Pappe |
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Herr Thomas Riedl |
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Herr Bernd Rottenbacher |
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Herr Robert Wolf |
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Mitglieder des Stadtrates
Herr Christian Amend |
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Herr Stephan Bähr |
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Frau Anja Bartenstein |
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Herr Thomas Bärwald |
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Herr Robin Fleck |
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Herr Karsten Klinnert |
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Herr Ulrich Lippmann |
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Herr Christopher Lürtzing |
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Herr Ulrich Neundorf |
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Herr Thorsten Richter |
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Frau Katrin Schilling |
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Herr Thomas Schmidt |
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Herr Olaf Schröder |
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Herr Silvio Wiegler |
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Herr Jens Wirsching |
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Stellvertreter
Herr Dieter Treubig |
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Protokollführer
Herr Silvan Zapf |
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Presse
Frau Jessica Helbig
Abwesend:
Ortsteilbürgermeister
Herr Diethard Deckert |
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Herr Thomas Fürst |
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Mitglieder des Stadtrates
Herr Holger Ackermann |
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Tagesordnung:
- öffentlich -
1. |
Eröffnung und Begrüßung |
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2. |
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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3. |
Einwohnerfragestunde |
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4. |
Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 17.11.2020 |
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5. |
Aktuelle Informationen zur Coronalage in der Stadt Heldburg |
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6. |
Vorstellung der Eckpunkte für den Haushalt 2021 (Präsentation in der Sitzung) |
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7. |
überplanmäßige Ausgabe zur Baumaßnahme Torhaus Heldburg |
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8. |
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „Burggärten“ der Stadt Heldburg / OT Rieth |
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9. |
Vergabe Bauleistung Brauhaus Käßlitz - Ermächtigungsbeschluss - Los 1 Elektroinstallation |
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10. |
Vergabe Bauleistung Brauhaus Käßlitz - Ermächtigungsbeschluss - Los 3 Gerüstbau |
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11. |
Vergabe Bauleistung Brauhaus Käßlitz - Ermächtigungsbeschluss - Los 5 Tischlerarbeiten |
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12. |
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Heldburg |
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13. |
Aufhebung des Beschlusses Nr. Ö12/08/20 vom 17.11.2020 - Friedhofssatzung der Stadt Heldburg |
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14. |
Aufhebung des Beschlusses Nr. Ö13/08/20 vom 17.11.2020 - Friedhofsgebührensatzung der Stadt Heldburg |
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15. |
Friedhofssatzung der Stadt Heldburg |
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16. |
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Heldburg |
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17. |
Aufhebung des Beschlusses vom 17.11.2020 über die Marktsatzung der Stadt Heldburg |
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18. |
Aufhebung des Beschlusses über die Satzung der Erhebung von Gebühren im Marktwesen der Stadt Heldburg |
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19. |
Beschluss über die Marktsatzung der Stadt Heldburg |
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20. |
Beschluss über die Satzung der Erhebung von Gebühren im Marktwesen der Stadt Heldburg |
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21. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses Ö14/05/20 |
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22. |
Beratung und Beschlussfassung über die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Heldburg |
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23. |
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Stadt Heldburg zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Stadt Heldburg, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden |
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24. |
Informationen des Bürgermeisters und der Stadträte |
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- nicht öffentlich -
Öffentlicher Teil
Top 1 |
Eröffnung und Begrüßung |
Der Bürgermeister begrüßt alle anwesenden Ortsteilbürgermeister und Stadträte und eröffnet die Sitzung.
Top 2 |
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
15 Stadträte und der Bürgermeister sind anwesend, die Beschlussfähigkeit ist mit 17 von 19 Mitgliedern gegeben.
Top 3 |
Einwohnerfragestunde |
Es gibt keine Fragen oder Anmerkungen.
Top 4 |
Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 17.11.2020 |
Herr Neundorf geht auf kleinere Rechtschreibfehler ein.
Herr Wiegler und Herr Pappe kommen der Sitzung hinzu.
Frau Bartenstein merkt an, dass Sie auf dem Protokoll als anwesend geführt ist, obwohl Sie nicht da war.
Beschluss Nr.: Ö1/09/20
Abstimmergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Ent: 3 Bef: 0
Top 5 |
Aktuelle Informationen zur Coronalage in der Stadt Heldburg |
Der Bürgermeister gibt an, dass er den aktuellen Lagebericht herumgegeben hat. Es gibt mittlerweile eine komplett neue Allgemeinverfügung, die alle bisherigen Veränderungen berücksichtigt. Die Lage bleibt weiterhin angespannt, die Fallzahlen zu hoch. Die Hotspots bilden nun in erster Linie Pflegeheime.
Die Vertreterin der Presse, Frau Helbig, kommt der Sitzung hinzu.
Der Bürgermeister erläutert, dass die Verschärfung der Allgemeinverfügung des Landkreises über die Regelung Landes hinausgeht und vorrangig zu betrachten ist. Der Bürgermeister geht darauf ein, dass auch Heiligabend kein Gottesdienst stattfinden darf, da eine solche Menschenansammlung vermieden werden soll.
Zur Situation der Notbetreuung in den Kindergärten wird der Bürgermeister wieder einen Elternbrief verfassen, da die Stufe „Rot“ vorherrscht und somit eine erweiterte Notbetreuung möglich ist.
Herr Klinnert fragt nach, wer die Notbetreuung festlegt, wer in diese Kategorie fällt und diese kontrolliert.
Der Bürgermeister erläutert das Schema, welches bisher in Stufe „Gelb“ verfolgt wurde und was die Vorteile in Stufe „Rot“ sind. Weiterhin gibt er an, dass es hier auf die wahrheitsgemäßen Angaben der Eltern/Erziehungsberechtigten ankommt, anhand derer wird entschieden, ob die Voraussetzungen für eine Notbetreuung gegeben sind.
Herr Wolf fragt an, ob es möglich ist, eine vereinfachte Variante der Regelung in einer kurzen Übersicht/Grafik abzubilden, sodass die Informationen kurz und gebündelt ergehen ohne dass ein „bürokratisches/rechtliches“ Dokument gelesen werden muss.
Dies könnte somit auch auf kurzen Wegen (Zeitung/Soziale Medien) ohne großen Aufwand verbreitet werden und es würde so evtl. mehr Klarheit herrschen, was man aktuell darf und was nicht.
Der Bürgermeister gibt an, dass er auf seinen Kanälen in den Sozialen Medien die Elternbriefe sowie die Allgemeinverfügungen einstellt für eine kurze Informationskette. Weiterhin hat er in mehreren Telefonkonferenzen auf dieses Thema hingewiesen. Eine allgemeine kurze Abbildung müsste allerdings das Landratsamt erstellen, da diese die Allgemeinverfügung erlassen, nicht, dass dann evtl. wesentliche Informationen fehlen.
Herr Wolf fragt, wie die Allgemeinverfügung an die Bürger herangetragen wird, besonders die älteren Mitbürger ohne Internet oder Soziale Medien.
Der Bürgermeister erklärt, dass die Informationen auch an die Presse und somit Tageszeitung geht.
Herr Neundorf pflichtet dem Bürgermeister bei, dass eine Übersichtlichkeit durch das Landratsamt bzw. Ersteller juristisch geprüft veröffentlicht werden muss und dies nicht die Bemühung der Kommune bzw. des Bürgermeisters sein kann.
Herr Neundorf fragt an, wie die aktuellen Zahlen sind.
Der Bürgermeister verliest die aktuellen Zahlen.
Top 6 |
Vorstellung der Eckpunkte für den Haushalt 2021 (Präsentation in der Sitzung) |
Der Bürgermeister erläutert anhand einer Präsentation die Zahlen des Haushaltes, die dem Protokoll auch als Anlage beigefügt ist.
Herr Frank fragt, ob man den Haushaltsplan als aktuellen Stand bekommen kann?
Der Bürgermeister bestätigt, dass ein aktueller Plan herumgeschickt werden kann, wenn das gewünscht wird. Dann bitte an die Kämmerin, Frau Bärwald, wenden.
Herr Treubig gibt an, dass der Plan am besten vorher durch den Ausschuss gehen soll, sodass man sich verständigen kann, bevor die Infos herausgegeben werden.
Weiterhin fragt Herr Treubig, ob 2020 Überschüsse vereinnahmt werden konnten?
Der Bürgermeister erläutert, dass für das Jahr 2020 ein Defizit bestehen wird.
Top 7 |
überplanmäßige Ausgabe zur Baumaßnahme Torhaus Heldburg |
Der Bürgermeister erläutert den Beschluss. Die Eigenmittel werden hierbei von anderen Maßnahmen, welche nicht oder nicht in geplanter Höhe ergehen, akquiriert.
Beschluss Nr.: Ö2/09/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2020 die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 70.000 € zur Baumaßnahme Torhaus Heldburg. Die Finanzierung erfolgt aus zusätzlichen Fördermitteln in Höhe von 56.000 € und Eigenmitteln in Höhe von 14.000 €, die sich aus nicht verbrauchten Mitteln der Maßnahmen „Sportlerheim Gellershausen“ in Höhe von 5.400 € (HHSt. 61518), „Grenztreffpunkt Hellingen“ in Höhe von 5.400 € (HHSt. 61521) und „Merlacher Weg“ in Höhe von 3.200 € (HHSt. 78003) ergeben.
Abstimmergebnis: Ja: 17 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 8 |
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „Burggärten“ der Stadt Heldburg / OT Rieth |
Der Bürgermeister erläutert den Beschluss. Kleinere Belange konnten abgewogen werden, sodass die Satzung nunmehr beschlossen werden kann.
Herr Neundorf fragt, warum festgehalten wurde, dass Müllkübel an die Einmündung der Straße gebracht werden müssen und warum hier kein Wendehammer erstellt werden kann?
Der Bürgermeister erklärt, dass es mit der Lage vor Ort zu tun hat und dies so nicht möglich ist, gerade im Hinblick auf Durchfahrtsbreiten im Kurvenbereich und der Platz ist zum Wenden für größere LKWs ebenfalls nicht geeignet.
Beschluss Nr.: Ö3/09/20
Formulierung des Beschlusses:
01 Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2020 die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.
02 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
03 Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt die Ergänzungssatzung „Burggärten“, in der Fassung vom 03.12.2020, bestehend aus der Planzeichnung (M 1: 1.000) mit den textlichen Festsetzungen, als Satzung.
04 Die Begründung zur Ergänzungssatzung „Burggärten“ vom 03.12.2020 wird gebilligt.
05 Die Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ wird beauftragt, die Ergänzungssatzung „Burggärten“ gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Satzung darf frühestens nach Ablauf eines Monats, nachdem die Stadt die Eingangsbestätigung für die vorzulegende Satzung von der Rechtsaufsichtsbehörde erhalten hat, bekannt gemacht werden, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet. Dabei ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung „Burggärten“ mit der Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmergebnis: Ja: 17 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 9 |
Vergabe Bauleistung Brauhaus Käßlitz - Ermächtigungsbeschluss - Los 1 Elektroinstallation |
Der Bürgermeister erläutert, dass kein Angebot abgegeben wurde und somit im neuen Jahr ein weiterer Anlauf unternommen wird. Der Beschluss wird zurückgestellt.
-Einstimmig-
Top 10 |
Vergabe Bauleistung Brauhaus Käßlitz - Ermächtigungsbeschluss - Los 3 Gerüstbau |
Der Bürgermeister erläutert den Beschluss.
Beschluss Nr.: Ö4/09/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg ermächtigt den Bürgermeister Christopher Other, den Zuschlag für die Baumaßnahme „Brauhaus Käßlitz – Los 1 Elektroinstallation“ an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Baumaßnahme ist in den Haushalt der Stadt Heldburg eingestellt.
Abstimmergebnis: Ja: 17 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 11 |
Vergabe Bauleistung Brauhaus Käßlitz - Ermächtigungsbeschluss - Los 5 Tischlerarbeiten |
Der Bürgermeister erläutert den Beschluss. Das Ausschreibungsergebnis muss durch das Planungsbüro noch geprüft werden, im Weiteren muss aufgrund des Ausschreibungsergebnisses und der Abweichung von mehr als 20% zur Kostenberechnung, dieses aufgeklärt werden. Sollte sich hier etwas anderes ergeben, dann gilt der Beschluss nicht und muss aufgehoben und ggfs. neu beschlossen werden.
Beschluss Nr.: Ö5/09/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg ermächtigt den Bürgermeister Christopher Other, den Zuschlag für die Baumaßnahme „Brauhaus Käßlitz – Los 5 Tischlerarbeiten“ an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Baumaßnahme ist in den Haushalt der Stadt Heldburg eingestellt.
Abstimmergebnis: Ja: 17 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 12 |
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Heldburg |
Der Bürgermeister erläutert, dass vor dem Abschluss eines Ingenieurvertrages zur Planung, eine solche Satzung beschlossen sein muss, um Beiträge von den Grundstückskäufern erheben zu können. Die Satzung ist in weiten Teilen von der aktuell gültigen Satzung der Gemeinde Straufhain übernommen.
Herr Schröder fragt, welche Geschossflächenzahl für das Baugebiet in Gompertshausen festgelegt wurde?
Der Bürgermeister erläutert, dass dies vom Bauamt geprüft werden soll.
Anmerkung Bauamt:
Für das Baugebiet Gompertshausen, gibt es nur eine festgelegte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4. Somit dürfen nur 40% des Grundstücks bebaut werden. Eine Geschossflächenzahl wurde nicht festgelegt.
Beschluss Nr.: Ö6/09/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2020 die in der Anlage beigefügte Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 16 Nein: 0 Ent: 1 Bef: 0
Top 13 |
Aufhebung des Beschlusses Nr. Ö12/08/20 vom 17.11.2020 - Friedhofssatzung der Stadt Heldburg |
Der Bürgermeister erläutert, dass hier zwei Daten nicht gepasst haben, sodass die Satzung noch einmal aufgehoben und im nächsten Beschluss neu, sodann in korrigierter Form, beschlossen werden muss.
Beschluss Nr.: Ö7/09/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2020 die Aufhebung des Beschlusses mit der Nr. Ö12/08/20 – Friedhofssatzung der Stadt Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 17 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 14 |
Aufhebung des Beschlusses Nr. Ö13/08/20 vom 17.11.2020 - Friedhofsgebührensatzung der Stadt Heldburg |
Analog zum vorherigen Beschluss ist dieser ebenfalls aufzuheben und korrigieren und anschließend neu zu beschließen.
Beschluss Nr.: Ö8/09/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2020 die Aufhebung des Beschlusses mit der Nr. Ö13/08/20 – Friedhofsgebührensatzung der Stadt Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 17 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 15 |
Friedhofssatzung der Stadt Heldburg |
Der Bürgermeister erläutert kurz den Beschluss.
Beschluss Nr.: Ö9/09/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2020 die in der Anlage beigefügte Friedhofssatzung der Stadt Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 17 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 16 |
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Heldburg |
Der Bürgermeister erläutert, dass auch hier die korrigierte Satzung neu beschlossen werden muss.
Beschluss Nr.: Ö10/09/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2020 die in der Anlage beigefügte Friedhofsgebührensatzung der Stadt Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 17 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Herr Klinnert verlässt den Raum.
Top 17 |
Aufhebung des Beschlusses vom 17.11.2020 über die Marktsatzung der Stadt Heldburg |
Der Bürgermeister erläutert die Hintergründe, auch hier wurde vom Landratsamt ein Fehler entdeckt, sodass auch diese Satzung aufgehoben und im Nachgang in korrigierter Form neu beschlossen werden muss.
Beschluss Nr.: Ö11/09/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2020, den am 17.11.2020 gefassten Beschluss Ö15/08/20 über die Marktsatzung der Stadt Heldburg aufzuheben.
Abstimmergebnis: Ja: 16 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 18 |
Aufhebung des Beschlusses über die Satzung der Erhebung von Gebühren im Marktwesen der Stadt Heldburg |
Analog zur Marktsatzung muss somit auch die Gebührensatzung aufgehoben und in korrigierter Art und Weise neu beschlossen werden.
Beschluss Nr.: Ö12/09/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2020, den am 17.11.2020 gefassten Beschluss Ö16/08/20 über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen der Stadt Heldburg aufzuheben.
Abstimmergebnis: Ja: 16 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 19 |
Beschluss über die Marktsatzung der Stadt Heldburg |
Der Bürgermeister erläutert den Beschluss.
Beschluss Nr.: Ö13/09/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2020, die in der Anlage beigefügte Marktsatzung der Stadt Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 16 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Herr Klinnert kommt wieder zur Sitzung hinzu.
Top 20 |
Beschluss über die Satzung der Erhebung von Gebühren im Marktwesen der Stadt Heldburg |
Der Bürgermeister erläutert den Beschluss.
Beschluss Nr.: Ö14/09/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2020, die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen der Stadt Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 17 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 21 |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses Ö14/05/20 |
Der Bürgermeister erläutert, dass auch dieser Beschluss von der Kommunalaufsicht beanstandet wurde, da es lt. den gesetzlichen Vorgaben „Wehrführer“ heißen muss und nicht „Wehrleiter“.
Beschluss Nr.: Ö15/09/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2020, den Beschluss Nr. Ö14/05/20 vom 28.07.2020 aufzuheben.
Abstimmergebnis: Ja: 17 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 22 |
Beratung und Beschlussfassung über die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Heldburg |
Der Bürgermeister erläutert, dass die seitens der Kommunalaufsicht geforderte Korrektur eingearbeitet wurde. Weiterhin hat sich zum Ende Oktober die Löschgruppe Holzhausen aufgelöst, somit muss diese Satzung dahingehend angepasst werden.
Beschluss Nr.: Ö16/09/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2020, die in der Anlage beigefügte Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 17 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 23 |
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Stadt Heldburg zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Stadt Heldburg, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden |
Der Bürgermeister erläutert, dass die Änderung rückwirkend zum 01.12.2019 gilt und die Erstattung die volle Höhe aller erfüllten Aufgaben umfasst. Es werden also Mehrfachfunktionen in der Feuerwehr auch parallel und vollständig vergütet.
Beschluss Nr.: Ö17/09/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2020, die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Heldburg zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Stadt Heldburg, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (Feuerwehrentschädigungssatzung).
Abstimmergebnis: Ja: 17 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 24 |
Informationen des Bürgermeisters und der Stadträte |
Sowohl die Straßenreinigungs- als auch die Baumschutzsatzung wurde vonseiten der Kommunalaufsicht genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben.
Herr Bähr verlässt den Sitzungsraum
Der öffentliche Teil der Sitzung endet somit.
Nicht öffentlicher Teil
Herr Bähr kommt wieder zur Sitzung hinzu.
Es gibt keine Informationen oder Anliegen des Bürgermeisters.
Der Bürgermeister bedankt sich bei den Stadträten und den Ortsteilbürgermeistern, vor allem in diesem nicht ganz einfachen Jahr, für das Vertrauen und die Mitwirkung. Er wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest sowie ein erfolgreiches, gesundes neues Jahr.
Herr Treubig bedankt sich im Namen der Ratsmitglieder und Ortsteilbürgermeister beim Bürgermeister für seine Leistung und wünscht ein frohes Fest und ein gutes Jahr 2021.
Der Bürgermeister schließt die Sitzung und wünscht allen einen guten Heimweg.
Stadt Heldburg, 15.12.2020
Christopher Other |
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Silvan Zapf |
Bürgermeister |
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Schriftführer |