Sitzungsdatum: |
Dienstag, den 31.08.2021 |
Beginn: |
19:06 Uhr |
Ende |
21:28 Uhr |
Ort, Raum: |
Stadtsaal, Rödelsweg, Heldburg |
Anwesend:
Bürgermeister
Herr Christopher Other |
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Ortsteilbürgermeister
Herr Diethard Deckert |
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Herr Thomas Fürst |
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Herr Thomas Riedl |
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Herr Robert Wolf |
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Mitglieder des Stadtrates
Herr Christian Amend |
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Herr Stephan Bähr |
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Frau Anja Bartenstein |
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Herr Thomas Bärwald |
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Herr Robin Fleck |
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Herr Ulrich Lippmann |
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Herr Ulrich Neundorf |
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Herr Thorsten Richter |
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Frau Katrin Schilling |
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Herr Silvio Wiegler |
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Herr Jens Wirsching |
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Stellvertreter
Herr Dieter Treubig |
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Protokollführer
Frau Julia Wiegler |
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von der Verwaltung
Herr Silvio Carl |
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Abwesend:
Ortsteilbürgermeister
Herr Rainer Frank |
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Herr Detlef Pappe |
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Herr Bernd Rottenbacher
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Mitglieder des Stadtrates
Herr Holger Ackermann |
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Herr Heiko Fürst |
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Herr Karsten Klinnert |
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Herr Christopher Lürtzing |
entschuldigt |
Herr Thomas Schmidt |
entschuldigt |
entschuldigt |
Tagesordnung:
- öffentlich -
1. |
Eröffnung und Begrüßung |
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2. |
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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3. |
Einwohnerfragestunde |
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4. |
Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 22.07.2021 |
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5. |
Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes |
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6. |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agrophotovoltaikanlage |
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7. |
Bauantrag Ausbau Dachgeschoss mit Wohnräumen im OT Gompertshausen |
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8. |
Bauantrag "Änderung Dachkonstruktion Scheune und Ersatzneubau Carport" im OT Gellershausen |
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9. |
Öffentliche Ausschreibung des Flurstücks 393 in der Gemarkung Heldburg |
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10. |
Öffentliche Ausschreibung des Winterdienstes der Stadt Heldburg ab dem Zeitraum Winterperiode 2021/2022 |
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11. |
Ausschreibung Baum- und Gehölzrückschnitt 2021 der Stadt Heldburg |
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12. |
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2011 |
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13. |
Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2011 |
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14. |
Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2011 |
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15. |
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2012 |
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16. |
Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2012 |
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17. |
Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2012 |
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18. |
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2013 |
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19. |
Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2013 |
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20. |
Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2013 |
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21. |
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2014 |
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22. |
Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2014 |
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23. |
Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2014 |
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24. |
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2015 |
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25. |
Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2015 |
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26. |
Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2015 |
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27. |
Aufhebung der Beschlussfassung über die 3. Satzung zur Änderung der Gebühren-und Kostensatzung der Kita Heldburg |
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28. |
Beratung und Beschlussfassung über die 3. Satzung zur Änderung der Gebühren-und Kostensatzung der Kita Heldburg |
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29. |
Informationen des Bürgermeisters und der Stadträte |
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- nicht öffentlich -
Öffentlicher Teil
Top 1 |
Eröffnung und Begrüßung |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle anwesenden Stadträte, Ortsteilbürgermeister und Gäste.
Top 2 |
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Zwölf Stadträte und der Bürgermeister sind anwesend, die Beschlussfähigkeit ist mit 13 von 19 Mitgliedern gegeben.
Top 3 |
Einwohnerfragestunde |
Herr Neundorf fragt nach dem Termin für die Friedhofsbegehung.
Der Bürgermeister antwortet, dass sich der Bauhofleiter noch im Urlaub befindet und sobald dieser wieder im Dienst ist, ein entsprechender Termin vereinbart werden kann.
Herr Fleck merkt an, dass die Anzeige zur Therme Natur Bad Rodach sehr unglücklich formuliert bzw. dargestellt wurde.
Der Bürgermeister antwortet, dass die Stadt die Anzeige nicht formuliert hat. Für die Redaktion ist die Tourist-Info Frau Mehrländer zuständig. Er geht aber davon aus, dass es sich um eine bezahlte Anzeige handelt.
Top 4 |
Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 22.07.2021 |
Herr Treubig merkt an, dass bei TOP 14 insgesamt zehn JA-Stimmen anstatt eine JA-Stimme stehen müsste. Es handelt sich hierbei um einen Tippfehler. Weiterhin sollte bereits auf dem Deckblatt die Uhrzeit vermerkt werden, wenn Stadtratsmitglieder später dazu kommen (bessere Übersicht).
Beschluss Nr.: Ö01/07/21
Abstimmergebnis: Ja: 8 Nein: 0 Ent: 5 Bef: 0
Top 5 |
Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes |
Es gibt bereits mehrere Anfragen, weshalb die Planung des B-Planes so lange dauert.
Der Bürgermeister erklärt, dass eine Studie zum Thema Regenentwässerung angefertigt werden musste. Die Entwässerung des östlichen Teils des B-Plans soll nun zwischen Feuerwehr und Diska erfolgen. Daher kam es zu Verzögerungen.
Herr Carl ergänzt, dass die Bauleitplanung von einem Planungsbüro erstellt wird, der kein Fachplaner für Tiefbau usw. ist. Deshalb erfolgte im Vorfeld das Scoping, bei dem bereits die Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen mussten.
Hierbei hat der WAVH auf die Regen- und Abwasserentsorgung hingewiesen. Die bereits vorhandenen Rohre in der Einöder Straße sind zu klein.
Weiterhin hat die Untere Naturschutzbehörde die Bedingung gestellt, das vorhandene Biotop (Feldgehölz) zu erhalten.
Herr Amend spricht die Zufahrt über den Rödelsweg an. Dieser ist für die Baustellenfahrzeuge nicht ausgelegt/geeignet.
Der Bürgermeister erklärt, dass der Ausbau zur Hellinger Straße möglich wäre, wenn dies der Haushalt zulassen würde. Eine Ausbesserung des Schotterweges ist angedacht.
Herr Carl ergänzt, dass der grundhafte Ausbau des Rödelswegs zwingend notwendig ist. Der Ausbau der kompletten Straße (bis zur Hellinger Straße) ist kostentechnisch nicht möglich, somit soll zunächst ein Teil mit Schotterbauweise erfolgen.
Herr Richter spricht nochmal die Entwässerung des Rödelswegs bis zur Tegut-Kreuzung an.
Herr Carl erklärt, dass beim Ausbau der Straße ebenfalls ein höher dimensionierter Kanal verlegt wird. Zu beachten ist hierbei die Oberflächenentwässerung.
Herr Richter ergänzt, dass ebenfalls ein Gehweg entstehen muss, wenn solch ein großes B-Plan-Gebiet entsteht.
Herr Fürst fragt nach, ob die Straßenbreite für einen Gehweg ausreicht.
Der Bürgermeister antwortet, dass hierfür genügend Platz ist. Der spätere Ausbau zur Hellinger Straße könnte dann ebenfalls breiter ausgebaut werden.
Heute erfolgt erstmal die Abstimmung zur Bauleitplanung. Der Vorentwurf mit genaueren Details wird dem Stadtrat später vorgelegt.
Herr Bärwald fragt nach der zeitlichen Planung. Ab wann wäre ein Verkauf der Baugrundstücke denkbar?
Der Bürgermeister antwortet, dass die Erschließung 2022 erfolgt. Der früheste Baubeginn wäre somit im Frühjahr 2023 denkbar.
Herr Carl ergänzt, dass der B-Plan komplett als allgemeines Wohnbaugebiet ausgewiesen wird. Eine Arztpraxis wäre auch unter diesem Aspekt denkbar.
Herr Wolf fragt nach, wie viele Bauplätze geplant sind.
Der Bürgermeister antwortet, dass ca. 20 Bauplätze entstehen könnten. Die Grundstücksgrößen sind noch nicht festgesetzt und können noch variieren.
In der Endausbaustufe könnten bis zu 42 Einfamilienhäuser entstehen.
Beschluss Nr.: Ö02/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 31.08.2021:
01 Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Rödelsweg“ der Stadt Heldburg [Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 09.07.2021 gebilligt.
02 Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Rödelsweg“ der Stadt Heldburg [Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 09.07.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
03 Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes zu unterrichten.
04 Die Auslegung des Bebauungsplans „Rödelsweg“ der Stadt Heldburg (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB), bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Dienstzeiten in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, OT Heldburg in der Zeit vom
vom 27.09.2021 bis einschließlich 29.10.2021.
05 Die Unterlagen (Bebauungsplan und Begründung) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können während der öffentlichen Auslegung auch auf den Internetseiten der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland unter www.vg-heldburgerunterland.de/ eingesehen werden. In der Bekanntmachung erfolgt ein Hinweis auf § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSIG) / (COVID-19 Pandemie).
Hinweis
Gleichzeitig wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass während der Auslegungsdauer von jedermann Anregungen und Bedenken zum Entwurf vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 6 |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agrophotovoltaikanlage |
Der Bürgermeister erläutert, dass es eine kleine Änderung beim vorhabensbezogenen Bebauungsplan gab. Die geplanten Wasserstoffbehältnisse werden nicht Bestandteil der jetzigen Planung sein. Die Errichtung wird voraussichtlich auf einem anderen privaten Grundstück des Bauwerbers erfolgen. Somit werden keine größeren Behältnisse an der Straße bzw. in der Nähe von Wohnbebauungen errichtet.
Herr Carl ergänzt, dass es sich bei einem vorhabensbezogenen Bebauungsplan um eine sehr detaillierte Planung handelt. Bei einer kleinen Änderung muss der komplette Bebauungsplan geändert werden. Da eine genaue Planung mit dem Wasserstoffbehältnis noch nicht möglich ist, wird dieses aus der jetzigen Planung herausgenommen.
Bei Errichtung des Wasserstoffbehälters auf Privatgrund ist eine erneute Baugenehmigung erforderlich.
Herr Fürst verlässt den Sitzungssaal um 19:52 Uhr.
Beschluss Nr.: Ö03/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 31.08.2021:
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrophotovoltaikanlage Leitenhäuser Straße“ im OT Gompertshausen der Stadt Heldburg, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand 29.07.2021 mit den eingearbeiteten Änderungen zu billigen.
2. Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrophotovoltaikanlage Leitenhäuser Straße“ im OT Gompertshausen der Stadt Heldburg, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.
3. Die erneute Auslegung des geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrophotovoltaikanlage Leitenhäuser Straße“ im OT Gompertshausen der Stadt Heldburg, erfolgt verkürzt. Stellungnahmen sind nach § 4a Abs. 3 nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen einzuholen.
4. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrophotovoltaikanlage Leitenhäuser Straße“ im OT Gompertshausen der Stadt Heldburg bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht (Fassung vom 31.07.2021) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 21.09.2021 bis einschließlich 08.10.2021
in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, OT Heldburg, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können während der öffentlichen Auslegung, auch auf den Internetseiten der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland unter www.vg-heldburgerunterland.de/ eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 7 |
Bauantrag Ausbau Dachgeschoss mit Wohnräumen im OT Gompertshausen |
Der Bürgermeister erläutert die Beschlussvorlage. Die Baumappe wurde den Stadträten zur Einsichtnahme vorgelegt.
Beschluss Nr.: Ö04/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 31.08.2021, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag vom 09.08.2021 „Ausbau Dachgeschoss mit Wohnräumen“, Gompertshäuser Dorfstr. 59 im OT Gompertshausen, zu erteilen.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 8 |
Bauantrag "Änderung Dachkonstruktion Scheune und Ersatzneubau Carport" im OT Gellershausen |
Der Bürgermeister erläutert die Beschlussvorlage. Die Baumappe wurde den Stadträten zur Einsichtnahme vorgelegt.
Herr Fürst betritt um 19:56 Uhr wieder den Sitzungssaal.
Beschluss Nr.: Ö05/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 31.08.2021, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag vom 09.08.2021 „Änderung Dachkonstruktion Scheune und Ersatzneubau Carport“, Gellershäuser Dorfstr. 83 im OT Gellershausen, zu erteilen.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 9 |
Öffentliche Ausschreibung des Flurstücks 393 in der Gemarkung Heldburg |
Der Bürgermeister liest die Beschlussvorlage vor. Diese wurde bereits in den Ausschüssen der Stadt Heldburg sowie mit dem Ortsteilbürgermeister Heldburgs vorberaten.
Es gibt glaubwürdige Interessenten für das Objekt. Der vorgeschlagene Kaufpreis wurde mit Herrn Roßbach abgesprochen. Für die momentanen Mieter stehen bei Verkauf andere Immobilien zur Verfügung.
Herr Amend fragt nach, ob sich die Garagen des Grundstücks in Privateigentum befinden.
Die Garagen befinden sich auf dem Grundstück der Stadt Heldburg und sind somit auch im Eigentum der Stadt Heldburg. Der Bürgermeister ergänzt, dass entsprechende Pachtverträge vorliegen.
Beschluss Nr.: Ö06/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 31.08.2021 das Flurstück 393 in der Gemarkung Heldburg (Schuhmarkt 127, 98663 Heldburg) öffentlich zum Verkauf im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ auszuschreiben.
Die öffentliche Ausschreibung erfolgt zum Verkauf „mit Mindestgebot“ in Höhe von 50.000,00 €.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 10 |
Öffentliche Ausschreibung des Winterdienstes der Stadt Heldburg ab dem Zeitraum Winterperiode 2021/2022 |
Die letzte Ausschreibung des Winterdienstes erfolgte vor ca. sechs Jahren. Die TSI hat im Juli die bestehenden Verträge gekündigt und gleichzeitig einen neuen Vertrag beigefügt.
Die Ausschreibung aller Straßen (Gemeindestraßen, Kreisstraßen, Landstraßen und Ortsverbindungsstraßen) - außer den Gemeindesstraßen in den Ortsteilen Heldburg, Hellingen, Rieth und Gompertshausen - hatte keinen Erfolg. Die eingegangenen Angebote sind nicht zu vergleichen und anzuwenden.
Eine neue Ausschreibung soll im Jahr 2022 erfolgen, aufgeteilt in entsprechenden Losen, um eine bessere Angebotsvielfalt zu erhalten.
Herr Thomas Fürst merkt an, dass ebenfalls die Radwege geräumt werden sollten. Zumindest dort, wo es sich fahrttechnisch anbietet. Diese Anmerkung wird aufgenommen.
Beschluss Nr.: Ö07/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 31.08.2021 die Winterdienstleistungen ab der kommenden Saison 2021/2022 öffentlich im Amts- und Mitteilungsblatt der VG Heldburger Unterland auszuschreiben.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 11 |
Ausschreibung Baum- und Gehölzrückschnitt 2021 der Stadt Heldburg |
Der Bürgermeister liest die Beschlussvorlage vor.
Herr Lippmann fragt nach, ob in Zukunft für Baumkontrollen bis zu einer gewissen Summe ein Rahmenvertrag mit einer Firma abgeschlossen werden könnte.
Der Bürgermeister antwortet, dass Rahmenverträge für mehrere Jahre meistens einer europaweiten Ausschreibung (abhängig vom Wert der Ausschreibung) unterliegen. Hier stehen Nutzen und Aufwand in keiner Relation.
Der Bürgermeister bedankt sich bei den Ortsteilbürgermeistern für die gute Zuarbeit.
Beschluss Nr.: Ö08/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 31.08.2021 den Baum- und Gehölzrückschnitt für 2021 im Bereich der Stadt Heldburg beschränkt auszuschreiben.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 12 |
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2011 |
Die Rechnungsprüfung befindet sich derzeit wieder im Haus.
Der Bürgermeister liest das Antwortschreiben vom 08.07.2021 an das Landratsamt Hildburghausen (Rechnungsprüfungsamt) vor.
Herr Bärwald verlässt den Sitzungssaal von 20:19 Uhr bis 20:22 Uhr.
Bei der Abstimmung sind keine Personen ausgeschlossen, da die damalige Bürgermeisterin Frau Schwarz und die damals verantwortlichen Beigeordneten nicht dem Stadtrat angehören.
Herr Neundorf merkt an, dass die Diagrammdarstellungen in den Berichten sehr fraglich und statistisch inkorrekt sind. Ein direkter Vergleich ist somit nicht möglich.
Beschluss Nr.: Ö09/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 31.08.2021 die Feststellung der Jahresrechnung 2011 der Stadt Bad Colberg-Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 13 |
Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2011 |
Der Bürgermeister verweist auf die Ausführungen unter TOP 12 analog.
Beschluss Nr.: Ö10/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 31.08.2021 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2011 der Stadt Bad Colberg-Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 14 |
Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2011 |
Der Bürgermeister verweist auf die Ausführungen unter TOP 12 analog.
Beschluss Nr.: Ö11/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 31.08.2021 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2011 der Stadt Bad Colberg-Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 15 |
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2012 |
Der Bürgermeister verweist auf die Ausführungen unter TOP 12 analog.
Beschluss Nr.: Ö12/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 31.08.2021 die Feststellung der Jahresrechnung 2012 der Stadt Bad Colberg-Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 16 |
Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2012 |
Der Bürgermeister verweist auf die Ausführungen unter TOP 12 analog.
Beschluss Nr.: Ö13/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 31.08.2021 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2012 der Stadt Bad Colberg-Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 17 |
Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2012 |
Der Bürgermeister verweist auf die Ausführungen unter TOP 12 analog.
Beschluss Nr.: Ö14/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 31.08.2021 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2012 der Stadt Bad Colberg-Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 18 |
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2013 |
Der Bürgermeister verweist auf die Ausführungen unter TOP 12 analog.
Beschluss Nr.: Ö15/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 31.08.2021 die Feststellung der Jahresrechnung 2013 der Stadt Bad Colberg-Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 19 |
Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2013 |
Der Bürgermeister verweist auf die Ausführungen unter TOP 12 analog.
Beschluss Nr.: Ö16/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 31.08.2021 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2013 der Stadt Bad Colberg-Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 20 |
Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2013 |
Der Bürgermeister verweist auf die Ausführungen unter TOP 12 analog.
Beschluss Nr.: Ö17/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 31.08.2021 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2013 der Stadt Bad Colberg-Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 21 |
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2014 |
Der Bürgermeister verweist auf die Ausführungen unter TOP 12 analog.
Beschluss Nr.: Ö18/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 31.08.2021 die Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Bad Colberg-Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 22 |
Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2014 |
Der Bürgermeister verweist auf die Ausführungen unter TOP 12 analog.
Beschluss Nr.: Ö19/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 31.08.2021 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2014 der Stadt Bad Colberg-Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 23 |
Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2014 |
Der Bürgermeister verweist auf die Ausführungen unter TOP 12 analog.
Beschluss Nr.: Ö20/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 31.08.2021 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2014 der Stadt Bad Colberg-Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 24 |
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2015 |
Der Bürgermeister verweist auf die Ausführungen unter TOP 12 analog.
Beschluss Nr.: Ö21/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 31.08.2021 die Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Stadt Bad Colberg-Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 25 |
Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2015 |
Der Bürgermeister verweist auf die Ausführungen unter TOP 12 analog.
Beschluss Nr.: Ö22/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 31.08.2021 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2015 der Stadt Bad Colberg-Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 26 |
Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2015 |
Der Bürgermeister verweist auf die Ausführungen unter TOP 12 analog.
Beschluss Nr.: Ö23/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 31.08.2021 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2015 der Stadt Bad Colberg-Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 27 |
Aufhebung der Beschlussfassung über die 3. Satzung zur Änderung der Gebühren-und Kostensatzung der Kita Heldburg |
Der Bürgermeister liest die Beschlussvorlage vor. Es handelt sich hierbei nicht um eine inhaltliche Änderung. Es geht um Formalia. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits den Empfehlungsbeschluss gefasst.
Beschluss Nr.: Ö24/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 31.08.2021 seinen Beschluss vom 22.07.2021 über die 3. Satzung zur Änderung der Gebühren- und Kostensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Stadt Heldburg aufzuheben.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 28 |
Beratung und Beschlussfassung über die 3. Satzung zur Änderung der Gebühren-und Kostensatzung der Kita Heldburg |
Der Bürgermeister liest die Beschlussvorlage vor.
Beschluss Nr.: Ö25/07/21
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 31.08.2021 die in der Anlage beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Gebühren- und Kostensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Stadt Heldburg.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 29 |
Informationen des Bürgermeisters und der Stadträte |
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass am 12.09.2021 das Ratsherrenschießen stattfindet. Die entsprechenden Einladungen sind bereits verschickt worden.
Am 03.10.2021 um 14:00 Uhr findet an der ehemaligen Grenze zwischen Hellingen (Stadt Heldburg) und Allertshausen (Marktgemeinde Maroldsweisach) eine kleine Gedenkfeier mit Blaskapelle statt. Die Nutzung des Saals der Gaststätte Hartleb in Maroldsweisach ist Corona-bedingt leider nicht möglich. Die Umsetzung der Gedenkfeier soll in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr erfolgen.
Rathaus Heldburg – Umbau Heizung und Fenster, sowie Maler- und Putzerarbeiten:
Die Zuwendung beträgt ca. 57.000 €. Der Umbau der Heizungsanlage soll im Frühjahr 2022 erfolgen.
Die Materialbestellung und Vergabe werden jetzt umgesetzt, sodass keine Mehrkosten entstehen. Der Heizungsumbau erfolgt durch die Fa. Spring aus Hildburghausen, der Fensterumbau erfolgt durch die Fa. Riedel aus Westhausen und die Maler- und Putzerarbeiten erfolgen durch die Fa. Kupfer aus Gleicherwiesen.
OD Albingshausen: Die Bauanlaufberatung hat am 25.08.2021 stattgefunden. Baubeginn ist der 13.09.2021. Begonnen wird von hinten (OA Schwarzes Tal) nach vorne (OE von Rieth/Gompertshausen kommend).
Die DE-Maßnahme „Schulstraße Holzhausen“ wurde vom Fördermittelgeber abgelehnt.
Gastronomiebau Veste Heldburg: Der Kran ist endlich angekommen. Die Montagearbeiten beginnen am Montag, den 06.09.2021. Die Bauanlaufberatung findet morgen (01.09.2021) statt.
Die Erschließung des Wohnbaugebiets „Hinter den Röthen II“ in Gompertshausen ist bereits gut angelaufen.
Das PEFC-Audit ist abgeschlossen. Die PEFC-Anerkennung hat die Stadt wieder erlangt.
Problematisch war u. a. das sog. „Lachenwäldchen“ in Gompertshausen. Hierfür wurde ein entsprechendes Konzept entwickelt, um in Zukunft besser wirtschaften zu können.
Die Stadt Heldburg wurde bei der Arbeitsgemeinschaft „Deutsche Fachwerkstraße“ mit aufgenommen.
Median-Klinik Bad Colberg: Die Schließung des Bades erfolgt bis zum 31.12.2021. Die Stadt hat ihre Unterstützung auch für die Wiedereröffnung angeboten.
Die Straßeninstandsetzungen werden im 3. Quartal durch die Fa. Wolfschmidt umgesetzt.
Herr Treubig war bei der ersten mobilen Impfaktion in Heldburg, organisiert durch die Kassenärztliche Vereinigung, vor Ort. Der Inzidenzwert liegt derzeit bei über 37. Das Impfangebot wurde gut angenommen, es wurden 24 Bürger in drei Stunden geimpft.
Das MDR Thüringen-Journal und der Landrat Herr Müller waren ebenfalls vertreten. In unserem Gebiet ist die Impfquote noch sehr gering, deshalb wird jeder einzelne Bürger zum Impfen aufgefordert.
Herr Fleck stellt die Arbeit der Kreisentwicklung (Sozialmonitoring) vor. Er ruft dazu auf und lädt dazu ein, bei der morgen startenden Umfrage mitzuwirken bzw. teilzunehmen.
Die Abgabe der Umfragebögen kann im Rathaus Heldburg, im MGH Heldburg und in der Tourist-Info Bad Colberg erfolgen.
Die Verteilung der Umfragebögen soll durch die Ortsteilbürgermeister geschehen. Die Umfrage kann auch online erfolgen. Eine Weiterleitung des entsprechenden Links per WhatsApp erfolgt ebenfalls an die Ortsteilbürgermeister.
Herr Wiegler fragt nach, welchen Zweck diese Umfrage erfüllt. Bereits vor ca. zwei bis drei Jahren gab es eine Arbeitsgruppe zur Mobilität. Die Umsetzung der damaligen Arbeit ist nie erfolgt.
Der Bürgermeister erklärt, dass der Bund diese Erhebung gefördert hatte, jedoch nicht die Umsetzung der erarbeiteten Vorschläge.
Herr Amend spricht die Problematik des SPD-Plakates an der Diska-Kreuzung in Heldburg an. Das Werbeschild beeinträchtigt die Sicht des Verkehrs und stellt somit eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Der Bürgermeister antwortet, dass dies bereits an die SPD weitergeleitet wurde.
Das Ordnungsamt hat eine Sondernutzungsgenehmigung für das komplette Grundstück erteilt, ohne genaue Kennzeichnung. Das Ordnungsamt muss somit nicht tätig werden, da es bereits an die SPD weitergeleitet wurde und es um deren Eigentum geht.
Herr Thomas Fürst merkt an, dass es zwischen Lindenau und Ummerstadt starke Ausspülungen gibt. Das Bankett und der Graben müssten instandgesetzt werden.
Dem Bürgermeister ist diese Problematik bekannt und wurde bereits mit aufgenommen.
Herr Amend spricht die Problematik des Jugendzimmers Heldburg an. Die Verhältnisse werden immer schlimmer. Es fühlt sich von den Jugendlichen keiner verantwortlich.
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass bereits eine Stelle für einen Sozialarbeiter für das Stadtgebiet und der Stadt Römhild ausgeschrieben ist. Momentan wird diese Tätigkeit soweit wie möglich durch das MGH Heldburg übernommen. Die Jugendarbeit erfolgt durch das Landratsamt Hildburghausen. Die Stadt Heldburg ist hierfür nicht federführend zuständig.
Nicht öffentlicher Teil
Es gibt nun keine weiteren Anmerkungen vom Bürgermeister oder seitens der Stadträte.
Der Bürgermeister bedankt sich bei den Anwesenden. Er wünscht allen einen guten Nachhauseweg und beendet die Sitzung um 21:28 Uhr.
Stadt Heldburg, 20.09.2021
Christopher Other |
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Julia Wiegler |
Bürgermeister |
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Schriftführerin |