Der Stadtrat der Stadt Heldburg hat auf der Grundlage der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung in seiner Sitzung am 24.10.2024 nachfolgende Ehrenordnung der Stadt Heldburg beschlossen:
Präambel
Durch eine Ehrung nach dieser Ordnung soll der Dank gegenüber solchen Bürgern bzw. Persönlichkeiten zum Ausdruck gebracht werden, die sich über das normale Maß hinaus für das Wohl der Stadt Heldburg und ihre Bevölkerung eingesetzt haben. Des Weiteren werden die Ehrungen von Geburtstags-, Hochzeits- und Geschäftsjubiläen sowie die Ehrenbezeugung bei Sterbefällen und die Begrüßung der Neugeborenen geregelt.
§ 1
Ehrenbürgerrecht
- Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist die höchste Auszeichnung, die die Stadt Heldburg zu vergeben hat.
- Die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes erfolgt durch den Stadtrat in öffentlicher Sitzung, die Beratung davor in nicht öffentlicher Sitzung.
- Die Verleihung erfolgt an Persönlichkeiten, die sich in außergewöhnlicher Weise um die Stadt Heldburg und/ oder ihre Ortsteile verdient gemacht haben.
- Mit dem Ehrenbürgerrecht verbunden ist die besondere Einladung zu allen repräsentativen und offiziellen Veranstaltungen der Stadt Heldburg.
- Rechte und Pflichten werden durch die Verleihung des Ehrenbürgerrechts nicht begründet oder aufgehoben.
- Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts wird dem Ehrenbürger eine künstlerisch gestaltete Urkunde (Ehrenbürgerbrief) ausgehändigt.
- Die Überreichung der Urkunde erfolgt in einer gesonderten Veranstaltung, die einen würdigen Rahmen für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts bietet.
- Die Inhaber des Ehrenbürgerrechts werden im Goldenen Buch der Stadt eingetragen.
§ 2
Ehrenauszeichnung der Stadt Heldburg für besondere Verdienste
- Für besondere Verdienste um die Stadt Heldburg kann durch Beschluss der Mehrheit des Stadtrates zur Anerkennung herausragender Leistungen im ehrenamtlichen, gesellschaftlichen, kulturellen, politischen, schulischen, sozialen, sportlichen, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Bereich eine Ehrenauszeichnung verliehen werden.
- Die Verleihung der Ehrenauszeichnung erfolgt an Persönlichkeiten, die sich in besonderem Maße um die Stadt Heldburg und/ oder ihre Ortsteile verdient gemacht haben. An die Leistungen ist ein strenger Maßstab anzulegen.
- Die Verleihung durch den Bürgermeister findet im Rahmen einer hierfür geeigneten, öffentlichen Veranstaltung statt.
- Mit der Verleihung wird eine Urkunde ausgehändigt, die vom Bürgermeister unterzeichnet wird und das Datum des Stadtratsbeschlusses über die Verleihung sowie den Grund der Auszeichnung enthält. Es wird ein dem Anlass angemessenes Ehrenpräsent verliehen.
§ 3
Ehrenurkunde der Stadt Heldburg für sehr gute Leistungen
- Für sehr gute Leistungen im ehrenamtlichen, gesellschaftlichen, kulturellen, politischen, schulischen, sozialen, sportlichen, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Bereich kann eine Ehrenurkunde der Stadt Heldburg verliehen werden. Über die Verleihung entscheidet der Bürgermeister.
- Die Verleihung durch den Bürgermeister findet im Rahmen einer hierfür geeigneten, öffentlichen Veranstaltung statt. Es wird ein dem Anlass angemessenes Ehrenpräsent verliehen.
§ 4
Ehrenpräsente
- Für besondere Anlässe werden bei der Stadt Heldburg entsprechende Ehrenpräsente bereitgehalten.
- Über die Verwendung dieser Ehrenpräsente entscheidet der Bürgermeister.
- Sie sollen bei besonderen persönlichen Ehrungen, wichtigen Einzeljubiläen, Geschäftsjubiläen, Geschäftseröffnungen, Besuch von Delegationen und wichtigen Gästen sowie anderen wichtigen Anlässen verwendet und ausgereicht werden.
- Die Wertgrenzen für Ehrenpräsente sind als Richtwert zu betrachten.
§ 5
Jubiläen von Einwohnern und Geschäftsjubiläen
- Glückwünsche
- Alle 70-jährigen und älteren Einwohner werden von der Stadt geehrt. Zum 70., 75., 80. und 85. Geburtstag erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Glückwunschkarte. Ab dem 90. Geburtstag erfolgt dies jährlich. Ab dem 100. Geburtstag wird anstelle einer Glückwunschkarte eine ansprechend gestaltete Ehrenurkunde ausgereicht.
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- Ab dem 75. Geburtstag und den darauffolgenden Geburtstagen (80., 85., 90. Geburtstag, danach jährlich) werden die Glückwünsche der Stadt durch den Bürgermeister, im Verhinderungsfall einem Vertreter, überbracht.
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- Ehepaare, die das 50. (Goldene Hochzeit), 60. (Diamantene Hochzeit),
65. (Eiserne Hochzeit), 70. (Gnadenhochzeit) oder das 75. Ehejubiläum (Kronjuwelenhochzeit) begehen, werden durch den Bürgermeister, im Verhinderungsfall durch einen Vertreter, beglückwünscht, sofern der Stadt die Daten vorliegen. Die Ehejubilare erhalten zudem eine ansprechend gestaltete Ehrenurkunde.
- Geschenke
Es werden folgende Geschenke überbracht:
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- Zum 75., 80., 85., 90. Geburtstag und danach jährlich: ein Präsent im Wert von 25,- €.
Zum 100. Geburtstag und danach jährlich:
ein Präsent im Wert von 50,- €.
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- Ehejubiläum (ab dem 50. Ehejubiläum, danach zum 60., 65., 70. und 75.): ein Präsent im Wert von 40,- €.
- Veröffentlichung von Glückwünschen
Die Geburtstags- und Ehejubilare werden im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland monatlich auf eigenen Wunsch und entsprechend den geltenden Gesetzlichkeiten beglückwünscht.
- Die Stadt kann in Anerkennung der Verdienste für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Gedeihen der Stadt und ihrer Ortsteile Geschäfte und Firmen, die ein Geschäfts- oder Firmenjubiläum feiern, ehren. Ebenso können auch Geschäftseröffnungen oder andere wichtige Meilensteine bei einer Ehrung berücksichtigt werden.
§ 6
Ehrenbezeugung bei Sterbefällen
Beim Ableben von (ehemals oder aktuell) gewählten Vertretern und (ehemaligen oder aktuellen) Beschäftigten der Stadt, ferner von verdienten Bürgern und sonstigen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gelten folgende Regelungen.
- Beileidsschreiben (Karte)
Ein Beileidsschreiben des Bürgermeisters wird zugestellt beim Ableben:
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- eines Ehegatten, Elternteils oder Kindes eines gewählten Vertreters oder eines Beschäftigten der Stadt;
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- eines Bürgers der Stadt Heldburg;
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- eine Persönlichkeit des öffentlichen und privaten Lebens, wenn die Anteilnahme der Stadt schriftlich ausgedrückt werden soll.
- Blumenschale
Eine Blumenschale wird gespendet zur Bestattung:
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- eines Ehrenbürgers;
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- eines ehemaligen Bürgermeisters der Stadt;
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- eines gewählten Vertreters oder Beschäftigten oder ein Angehöriger der Feuerwehr der Stadt,
- einer Persönlichkeit, die sich um die Stadt Heldburg besonders verdient gemacht hat.
- Zu einer Blumenschale gehört in der Regel eine Schleife, die in ihrer Aufschrift eine persönliche Widmung in Verbindung mit „Stadt Heldburg“ trägt.
- Eine Blumenschale schließt ein Beileidsschreiben nach Absatz 1 ein.
- Nachrufe
- ein Nachruf in der Presse durch den Bürgermeister oder einem von ihm beauftragten Vertreter erfolgt beim Ableben:
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- eines Ehrenbürgers der Stadt Heldburg;
- eines ehemaligen Bürgermeisters der Stadt und ihrer heutigen Ortsteile;
- eines gewählten Vertreters, der bis zu seinem Ableben dem Stadtrat angehört hat;
- eines Beschäftigten der Stadt, der bis zu seinem Ableben voll beschäftigt war;
- einer Persönlichkeit, die sich um die Stadt Heldburg verdient gemacht hat.
- Wenn ein Nachruf bei der Bestattung erfolgt, ist damit eine Blumenschale nach Absatz 2 sowie ein Beileidsschreiben nach Absatz 1 verbunden.
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§ 7
Begrüßung von Neugeborenen
- Die Stadt Heldburg gibt für jedes neu geborene Kind, für das eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorliegt, einen Gutschein zur Errichtung eines auf dem Namen des Kindes lautenden Sparbuches, bei einem in der Stadt ansässigen Kreditinstitut, im Wert von 150,00 € aus.
- Durch den Bürgermeister wird mit den Kindern und den Eltern ein öffentlicher Empfang durchgeführt.
§ 8
Verantwortlichkeit
Für die terminliche Einhaltung dieser Ehrenordnung ist die Stadt verantwortlich. Durch die Beschäftigten der Stadt sind alle mit der Durchführung der Ehrenordnung beauftragten Personen rechtzeitig zu benachrichtigen und die entsprechenden Beigaben bereitzuhalten.
§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Ehrenordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft. Die Ehrenordnung vom 07.02.2019 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Heldburg, den 24.10.2024
gez. Christopher Other
Bürgermeister der Stadt Heldburg - Siegel -