Satzung der Stadt Heldburg zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
der Stadt Heldburg, die ständig zu
besonderen Dienstleistungen herangezogen werden
(Feuerwehrentschädigungssatzung)
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung und der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) von 26. Oktober 2019 (GVBl. S. 457), in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Heldburg in seiner Sitzung am 07.03.2024 die Satzung der Stadt Heldburg zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Stadt Heldburg, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (Feuerwehrentschädigungssatzung) beschlossen und die Stadt erlässt diese.
§ 1 Grundsatz
Die Aufwandsentschädigung wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeführt wird. Die Aufwandsentschädigung kann nur gewährt werden, wenn die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung der Feuerwehr der Stadt Heldburg angehören.
§ 2 Höhe der Aufwandsentschädigung
1. Der Stadtbrandmeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 270,00 €
zuzüglich 6,00 € je Ortsteilfeuerwehr.
- Die Wehrführer erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von:
- Wehrführer Heldburg 75,00 €,
- Wehrführer Hellingen 65,00 €,
- Wehrführer Gompertshausen 50,00 €,
- Wehrführer Gellershausen 50,00 €.
- Der stellvertretende Stadtbrandmeister und die stellvertretenden Wehrführer erhalten folgende monatliche Aufwandsentschädigungen
- Stellvertretender Stadtbrandmeister 135,00 €,
- Stellvertretender Wehrführer Heldburg 37,50 €,
- Stellvertretender Wehrführer Hellingen 32,50 €,
- Stellvertretender Wehrführer Gompertshausen 25,00 €,
- Stellvertretender Wehrführer Gellershausen 25,00 €.
- Die Verantwortlichen der Löschgruppen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von:
- Löschgruppe Rieth 25,00 €,
- Löschgruppe Käßlitz 25,00 €,
- Löschgruppe Lindenau 25,00 €,
- Löschgruppe Poppenhausen 25,00 €,
- Löschgruppe Bad Colberg 25,00 €.
- Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für den
- Gerätewart der Stadt Gesamtverantwortlicher 65,00 €,
- Gerätewart der Stadtteilfeuerwehr Heldburg für die Landkreistechnik 65,00 €,
- Gerätewart Atemschutz und Funk (alle Stadtteilfeuerwehren) 65,00 €,
- Gerätewart für die Dienstkleidung (alle Stadtteilfeuerwehren) 40,00 €,
- Alarm- und Einsatzplanung + Übung 30,00 €,
- Informations- und Kommunikationsmittel / Funkzentrale 30,00 €,
- Sicherheitsbeauftragter 30,00 €,
- Jugendfeuerwehrwart der Stadt gesamt 65,00 €,
- Stellv. Jugendfeuerwehrwart für Hellingen 32,50 €,
- Stellv. Jugendfeuerwehrwart für Gompertshausen 32,50 €,
- Stellv. Jugendfeuerwehrwart (Verantwortlicher für die Bambini-Gruppe) 32,50 €.
- Besteht Anspruch auf mehrere Aufwandsentschädigungen nach den Absätzen 1 bis 5, so werden diese nebeneinander gewährt.
- Kameraden, die erfolgreich an Lehrgängen der Kreisausbildung teilnehmen, erhalten eine einmalige Aufwandentschädigung in Höhe von:
Lehrgang |
Aufwandsentschädigung |
Truppmann - Lehrgang |
250,00 € |
Truppführer - Lehrgang |
50,00 € |
Motorsägeführer – Lehrgang |
50,00 € |
Atemschutzgeräteträger |
50,00 € |
Maschinisten – Lehrgang |
75,00 € |
- Kameraden, die erfolgreich an Lehrgängen an der LFKS teilnehmen erhalten eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von:
Lehrgang |
Aufwandsentschädigung |
Gruppenführer |
100,00 € |
Zugführer |
75,00 € |
Verbandsführer |
75,00 € |
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. des Monats in Kraft, welcher auf die öffentliche Bekanntmachung folgt, gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Heldburg zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Stadt Heldburg, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden vom 04.03.2021 außer Kraft.
Stadt Heldburg
Heldburg, den 21.03.2024
- Siegel -
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