Sitzungsdatum: |
Dienstag, den 28.07.2020 |
Beginn: |
19:00 Uhr |
Ende |
21:36 Uhr |
Ort, Raum: |
Stadtsaal, Rödelsweg, Heldburg |
Anwesend:
Bürgermeister
Herr Christopher Other |
|
Ortsteilbürgermeister
Herr Thomas Fürst |
|
Herr Detlef Pappe |
|
Herr Thomas Riedl |
|
Mitglieder des Stadtrates
Herr Stephan Bähr |
|
Frau Anja Bartenstein |
|
Herr Thomas Bärwald |
|
Herr Robin Fleck |
|
Herr Karsten Klinnert |
|
Herr Ulrich Lippmann |
|
Herr Christopher Lürtzing |
|
Herr Ulrich Neundorf |
|
Herr Thorsten Richter |
|
Herr Thomas Schmidt |
|
Herr Olaf Schröder |
|
Herr Silvio Wiegler |
|
Stellvertreter
Herr Dieter Treubig |
|
Protokollführer
Herr Silvan Zapf |
|
Abwesend:
Ortsteilbürgermeister
Herr Diethard Deckert |
|
Herr Rainer Frank |
|
Herr Bernd Rottenbacher |
|
Herr Robert Wolf |
|
Mitglieder des Stadtrates
Herr Holger Ackermann |
|
Herr Christian Amend |
|
Frau Katrin Schilling |
|
Herr Michael Staudigel |
|
|
Tagesordnung:
- öffentlich -
1. |
Eröffnung und Begrüßung |
|
2. |
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
|
3. |
Einwohnerfragestunde |
|
4. |
Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 18.06.2020 |
|
5. |
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 |
|
6. |
1. Nachtrag zum Finanzplan und 1. Nachtrag zu den Investitionsmaßnahmen für die Jahre 2021-2023 |
|
7. |
Aufhebung des Beschlusses Nr. Ö16/04/20 vom 18.06.2020 - Vergabe Bauleistung Kindergarten - Los 2 Jalousien |
|
8. |
Vergabe Bauleistung Kindergarten Heldburg - Los 2 Jalousien |
|
9. |
Willensbekundungsbeschluss: Veste Heldburg - Errichtung Gastronomieanbau |
|
10. |
Vergabe Bauleistungen - Gastronomieanbau Veste Heldburg - Los Rohbauarbeiten |
|
11. |
Vergabe Bauleistungen - Gastronomieanbau Veste Heldburg - Los Zimmererarbeiten |
|
12. |
Vergabe Bauleistung - Ländlicher Wegebau Merlacher Weg |
|
13. |
Abwägungs- und Satzungsbeschluss |
|
14. |
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans |
|
15. |
Verfahren zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung |
|
16. |
Beitritt zum Kommunalen IT-Dienstleister-KIV |
|
17. |
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Stadt Heldburg zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Stadt Heldburg, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden |
|
18. |
Beteiligungsbericht 2019 über die unmittelbare Beteiligung an der KEBT-AG zur Kenntnisnahme |
|
19. |
Baumfällungen Gauerstal bei den Kleingärten, Flurstück-Nr. 4185 |
|
20. |
Bauantrag Ersatzneubau Wohnhaus nach Brandschaden im OT Poppenhausen |
|
21. |
Informationen des Bürgermeisters und der Stadträte |
|
- nicht öffentlich -
Öffentlicher Teil
Top 1 |
Eröffnung und Begrüßung |
Der Bürgermeister Christopher Other begrüßt alle anwesenden Stadträte und Ortsteilbürgermeister und eröffnet die Sitzung. Der Bürgermeister informiert, dass die Pläne zu TOP 14, 15 und 17 auf dem Tisch in der Mitte ausliegen. Weiterhin informiert der Bürgermeister über ein sog. Inhouse-Seminar des Gemeinde- und Städtebundes zu den Grundlagen der Kommunalpolitik, welches bei entsprechender Rückmeldung über die ausgelegte Liste noch im zweiten Halbjahr stattfinden könnte.
Top 2 |
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Zwölf Stadträte und der Bürgermeister sind anwesend, die Beschlussfähigkeit ist mit 13 von 19 Mitgliedern gegeben.
Top 3 |
Einwohnerfragestunde |
Es gibt keine Fragen oder Anliegen.
Top 4 |
Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 18.06.2020 |
Es gibt keine Anmerkungen zum Protokoll.
Beschluss Nr.: Ö1/05/20
Abstimmergebnis: Ja: 8 Nein: 0 Ent: 5 Bef: 0
Top 5 |
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 |
Der Bürgermeister erläutert kurz den Hintergrund zum Nachtragshaushalt und das der Plan 2020 sowie der Finanzplan 2021 bis 2023 besprochen und ausgewertet wird.
Thomas Schmidt kommt der Sitzung hinzu. Somit sind nun 14 von 19 Stadtratsmitgliedern anwesend.
Es zeichnete sich schon vor Corona ab, dass es Änderungen bei Investitionen sowie Einnahmen geben wird. Im Weiteren konnten in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Einsparungen in Höhe von rund 250.000 EUR vorgenommen werden, welche den Finanzplan bis 2023 entlasten.
Im Weiteren konnten Mehreinnahmen bei den Kitas erzielt werden, sodass die Zuschüsse zu den Elternbeiträgen in den nächsten zwei Jahren schrittweise abgesenkt werden. Auch Steuern müssten an einigen Stellen erhöht werden, sofern ein Haushaltssicherungskonzept greift. Laut dem Bürgermeister kann dies aber immer nur die Ultima Ratio sein.
Der Bürgermeister fragt nach Anmerkungen.
Herr Neundorf merkt an, dass es mehr Informationen geben könnte als Erläuterungen zum Haushaltsplan.
Weiterhin ist der Haushaltsplan erst am Freitag vor Sitzung zugegangen, was für Herrn Neundorfs Empfinden zu knapp bemessen ist.
Im Weiteren weist Herr Neundorf auf S. 11 auf den Hinweis „Beinflussbarkeit nicht gegeben“ hin und fragt was dies zu bedeuten hat?
Der Bürgermeister erläutert, dass die Beeinflussbarkeit durch die Verwaltung/Kämmerei nicht gegeben ist.
Herr Neundorf spricht die Position der Kirchen an, und bittet um mehr Gleichbehandlung, da hier Einsparungen vorgenommen werden und auf der anderen Seite Strom- und Heizkosten bei Jugendclubs sehr großzügig investiert wird.
Herr Lautensack von der Presse kommt zur Sitzung hinzu.
Der Bürgermeister erläutert den Zusammenhang und was die Kostenerhöhung bei der Position Jugendclub angeht. Hier wurde in Gompertshausen die Heizung ausgetauscht und von Elektro auf Holz umgerüstet.
Im Weiteren geht der Bürgermeister auf den Punkt der Erläuterungen ein. Hierzu müsste abgeklärt werden, ob eine weitere Spalte für weitere Informationen angefügt werden könnte.
Herr Neundorf spricht auf S. 24 „Park- und Gartenanlagen“ an, hier liegt eine Erhöhung um das Zehnfache vor.
Der Bürgermeister erläutert, dass hier möglicherweise eine Stromanlage falsch gebucht wurde.
Herr Neundorf spricht S. 33 „Friedhöfe“ an und fragt nach den einzelnen Positionen auch aufgrund der anstehenden Änderung der Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung.
Der Bürgermeister erläutert, dass die Kalkulation in Arbeit ist. Zuschüsse an Kirche und Friedhöfe könnten hier umgeschichtet worden sein.
Herr Neundorf würde es besser finden, wenn nicht nur die Begriffe wie „Hoch- bzw. Tiefbaumaßnahme“ genannt werden, sondern mehr erläutert wird, um welche Maßnahmen es sich genau handelt.
Der Bürgermeister erläutert, dass mit dem aktuellen Finanzplan ab 2023 keine Defizite mehr ausgewiesen werden sollen.
Im Weiteren müssen Sanierungsmaßnahmen am Rathaus dringend durchgeführt werden, angefangen von einer neuen Schließanlage bis hin zur Sanierung der Fassade sowie Heizung und Lüftung.
Weiterhin verliest der Bürgermeister anstehende Maßnahmen sowie Positionen, bei denen sich Veränderungen ergeben haben.
Der Bürgermeister fragt nach weiteren Anmerkungen?
Herr Neundorf fragt an, ob es hier eine Prioritätenliste gibt, sodass eventuell gestrichene Projekte doch noch realisiert werden können, wenn es die Finanzsituation tatsächlich hergeben würde?
Der Bürgermeister gibt an, dass es eine Liste bzw. Übersicht der ursprünglich geplanten Maßnahmen gibt.
Herr Richter meint, dass das Geld besser investiert wäre, wenn die Kindergärten unterstützt würden bspw. um Kita-Beiträge zu verringern und so eine Entlastung für Eltern herbeizuführen anstatt gestrichene Projekte zu reaktivieren.
Der Bürgermeister gibt an, dass durch das Land zwei Kita-Jahre beitragsfrei sein sollen.
Bis einschließlich 2022 wird es Defizite geben, danach sind wieder positive Rechnungsergebnisse zu erwarten. Auch im Verwaltungshaushalt sollen Einsparpotentiale wahrgenommen werden, weil sonst irgendwann keine Investitionen mehr möglich sein werden.
Beschluss Nr.: Ö2/05/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 28.07.2020 die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Heldburg für das Haushaltsjahr 2020 gemäß beiliegendem Entwurf.
Abstimmergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 6 |
1. Nachtrag zum Finanzplan und 1. Nachtrag zu den Investitionsmaßnahmen für die Jahre 2021-2023 |
Der Bürgermeister erläutert, dass der Wegfall von Maßnahmen und die geplante Kitagebühren-Erhöhung in jedem Fall anstehen.
Beschluss Nr.: Ö3/05/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 28.07.2020 den 1. Nachtrag zum Finanzplan und 1. Nachtrag zu den Investitionsmaßnahmen für die Jahre 2021 – 2023 gemäß beiliegendem Entwurf.
Abstimmergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 7 |
Aufhebung des Beschlusses Nr. Ö16/04/20 vom 18.06.2020 - Vergabe Bauleistung Kindergarten - Los 2 Jalousien |
Der Bürgermeister erläutert, dass hier bei der vormaligen Vergabe ein Fehler unterlaufen ist. Es wurde zwar der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, das Angebot ist jedoch zu spät eingegangen und ist somit gemäß dem Vergabegesetz in der Auswertung der Ausschreibung auszuschließen.
Herr Bärwald fragt, ob die Vergabe aufgrund der Ersparnis nicht doch beibehalten werden kann.
Der Bürgermeister erläutert, dass dies einen Verstoß gegen das Vergabegesetz darstellt und somit rechtswidrig wäre.
Beschluss Nr.: Ö4/05/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt, die Aufhebung des Beschlusses mit der
Nr. Ö16/04/20 vom 18.06.2020 – Vergabe Bauleistung Kindergarten Heldburg – Los 2 Jalousien.
Abstimmergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 8 |
Vergabe Bauleistung Kindergarten Heldburg - Los 2 Jalousien |
Der Bürgermeister erläutert den Beschluss, analog zur vorherigen Entscheidung.
Beschluss Nr.: Ö5/05/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt, den Zuschlag für die Bauleistung – Kindergarten Heldburg – Los 2 Jalousien an die Firma Jahn & Co. OHG, Suhl, mit einem Angebotspreis von brutto 20.079,49 EUR zu erteilen.
Abstimmergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 9 |
Willensbekundungsbeschluss: Veste Heldburg - Errichtung Gastronomieanbau |
Der Bürgermeister erläutert, dass es ein Schreiben der Thüringer Staatskanzlei mit dem Hinweis gab, sodass eine Willensbekundung hinsichtlich der Umsetzung des Gastronomieneubaus beschlossen werden sollte. Da dieser Beschluss noch nicht vorliegt, muss eben jener hiermit gefasst bzw. nachgeholt werden.
Beschluss Nr.: Ö6/05/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt, die Errichtung einer gastronomischen
Einrichtung auf der Veste Heldburg gemäß der Planung des Büros „Kummer Lubk + Partner“ aus Erfurt.
Abstimmergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 10 |
Vergabe Bauleistungen - Gastronomieanbau Veste Heldburg - Los Rohbauarbeiten |
Der Bürgermeister erläutert, dass es sich hier um eine Ermächtigung aufgrund der anstehenden sitzungsfreien Zeit handelt, sodass hier keine Verzögerungen eintritt.
Beschluss Nr.: Ö7/05/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg ermächtigt den Bürgermeister Christopher Other, den Zuschlag für die Baumaßnahme „Gastronomieanbau Veste Heldburg – Los Rohbauarbeiten“ an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Abstimmergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 11 |
Vergabe Bauleistungen - Gastronomieanbau Veste Heldburg - Los Zimmererarbeiten |
Dieser Beschluss ist analog zu TOP 10 zu sehen.
Beschluss Nr.: Ö8/05/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg ermächtigt den Bürgermeister Christopher Other, den Zuschlag für die Baumaßnahme „Gastronomieanbau Veste Heldburg – Los Zimmererarbeiten“ an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Baumaßnahme ist in den Haushalt der Stadt Heldburg eingestellt.
Abstimmergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 12 |
Vergabe Bauleistung - Ländlicher Wegebau Merlacher Weg |
Diese Maßnahme wurde bereits seit 2017 geplant und abgestimmt. Es handelt sich hierbei um einen Lückenschluss des WOM-Radweges.
Beschluss Nr.: Ö9/05/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt, den Zuschlag für die Bauleistung – Ländlicher Wegebau Merlacher Weg an die Fa. STRABAG AG Direktion Sachsen/Thüringen, Bereich Südthüringen, Gruppe Eisfeld, Klaus-Aepfelbach-Straße 2, 98673 Auengrund OT Crock, mit einem Angebotspreis von brutto 134.649,66 EUR zu erteilen.
Abstimmergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 13 |
Abwägungs- und Satzungsbeschluss |
Der Bürgermeister erläutert den Beschluss und erklärt kurz den ausgelegten Plan.
Beschluss Nr.: Ö10/05/20
Formulierung des Beschlusses:
01 Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 28.07.2020 die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.
02 Die Träger öffentlicher Belange, die Hinweise, Bedenken und Anregungen abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
03 Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Stadtrat der Stadt Heldburg in seiner Sitzung am 28.07.2020 den Bebauungsplan „Hinter den Röthen II“ der Stadt Heldburg / OT Gompertshausen [Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß § 13b BauGB], in der Fassung vom 16.06.2020, bestehend aus der Planzeichnung (M 1: 1.000) mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, als Satzung.
04 Die Begründung zum Bebauungsplan „Hinter den Röthen II“ der Stadt Heldburg / OT Gompertshausen [Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß § 13b BauGB] vom 16.06.2020 wird gebilligt.
05 Die Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ wird beauftragt, für den Bebauungsplan „Hinter den Röthen II“ der Stadt Heldburg / OT Gompertshausen [Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß § 13b BauGB] gemäß § 10 Abs. 2 BauGB bei der Verwaltungsbehörde die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan „Hinter den Röthen II“ der Stadt Heldburg / OT Gompertshausen mit der Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 14 |
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans „Auf der Leite“der Stadt Heldburg / OT Bad Colberg |
Der Bürgermeister erläutert anhand des ausgelegten Plans den nachfolgenden Beschluss.
Beschluss Nr.: Ö11/05/20
Formulierung des Beschlusses:
01 Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 28.07.2020 die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.
02 Die Träger öffentlicher Belange, die Hinweise, Bedenken und Anregungen abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
03 Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Stadtrat der Stadt Heldburg in seiner Sitzung am 28.07.2020 die Aufhebung des Bebauungsplans „Auf der Leite“, in der Fassung vom 18.06.2020, bestehend aus der Planzeichnung (M 1 : 1.000) mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, als Satzung.
04 Die Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Auf der Leite“ vom 18.06.2020 wird gebilligt.
05 Die Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ wird beauftragt, die Aufhebung des Bebauungsplans „Auf der Leite“, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB bei der Verwaltungsbehörde genehmigen zu lassen. Die Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan „Auf der Leite“ (Aufhebungsfassung) mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 1 Bef: 0
Top 15 |
Verfahren zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung |
Der Bürgermeister erläutert den Beschluss anhand des auszulegenden Plans.
Beschluss Nr.: Ö12/05/20
Formulierung des Beschlusses:
(1) Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 28.07.2020, den Entwurf der Ergänzungssatzung für das Gebiet „Albingshäuser Straße“ im OT Albingshausen zur Einbeziehung der Flurstücke Nr. 629/4, 629/5, 629/7 sowie Teilflächen der Wegegrundstücke 626 und 628 in der Gemarkung Albingshausen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil und die Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 07.07.2020 zu billigen.
(2) Der Stadtrat beschließt, den Entwurf der Satzung (Lageplan und Begründung) nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu informieren. Weiterhin ist eine Stellungnahme von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange einzuholen.
(3) Die Auslegung des Satzungsentwurfes (Plan und Begründung) erfolgt während der Dienstzeiten in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“,
Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, OT Heldburg, in der Zeit vom
vom 21.09.2020 bis einschließlich 23.10.2020.
(4) Die Unterlagen (Planentwurf und Begründung) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können während der öffentlichen Auslegung auf den Internetseiten der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland unter www.vg-heldburgerunterland.de/ eingesehen werden.
Hinweis
Gleichzeitig wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass während der Auslegungsdauer von jedermann Anregungen und Bedenken zum Entwurf vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Abstimmergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Herr Klinnert verlässt den Raum.
Top 16 |
Beitritt zum Kommunalen IT-Dienstleister-KIV |
Der Bürgermeister erläutert den Beschluss.
Herr Lippmann fragt nach der Vergütung der bereitgestellten Dienste?
Der Bürgermeister erläutert, dass es hierdurch ein erleichtertes Vergaberecht gibt, z. B. kann bei Ausschreibungen eine Inhouse-Vergabe erfolgen usw.
Herr Klinnert kommt wieder zur Sitzung hinzu.
Herr Lippmann befürchtet, dass hier Konstrukte geschaffen werden, die nicht zielführend sind und einem Wasserkopf gleichen.
Der Bürgermeister gibt an, dass es durch den Dienstleister zu Synergieeffekten kommen soll. Als Beispiel wird die E-Rechnung genannt, da die Digitalisierung immer weiter ausgebaut wird, ist es sinnvoll, dass hierdurch auf Landesebene eine Struktur geschaffen wird und die Kommunen diese Struktur übernehmen und für alle ihre Bürger anbieten.
Herr Neundorf merkt an, dass laut den Verträgen die Einlage 1 EUR beträgt und somit auch der Einfluss wohl eher gering ausfallen wird. Herr Neundorf hofft jedoch, dass hierdurch ein Anbieter auf den Markt tritt, der die Bedürfnisse der Kommunen kennt. Das Risiko ist hierbei überschaubar und der Nutzen absehbar höher.
Beschluss Nr.: Ö13/05/20
Formulierung des Beschlusses:
- Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 28.07.2020, dass sich die Stadt Heldburg an dem kommunalen IT-Dienstleister in Thüringen – Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH (KIV) – als Gesellschafterin durch den Erwerb von Anteilen in Höhe von 85,27 Euro beteiligt.
- Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen und zu ermächtigen, allen notwendigen Beschlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zum Beitritt der Stadt Heldburg zu dem Thüringer Kommunalen IT-Dienstleister – Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH (KIV) – zuzustimmen. Der Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang ebenfalls beauftragt und ermächtigt, alle im Rahmen des Beitrittsverfahrens erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Dies gilt auch für die Einholung von rechtsaufsichtlichen Genehmigungen sowie die notarielle Abwicklung der Beteiligung.
- Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, dem Gesellschaftsvertrag der KIV (Anlage 1) sowie der Gesellschaftervereinbarung der KIV (Anlage 2) einschließlich ggf. notwendiger redaktioneller Änderungen aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen zuzustimmen.
Abstimmergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Ent: 1 Bef: 0
Top 17 |
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Stadt Heldburg zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Stadt Heldburg, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden |
Der Bürgermeister erläutert, dass in der Beschlussvorlage eine kleine Änderung vorgenommen werden muss. Das Inkrafttreten wurde in der geänderten Fassung auf den 01.12.2019 festgesetzt, da dies gesetzlich gefordert wurde.
Herr Neundorf äußert die Bitte, dass die Werte der bisherigen und der neuen Entschädigungen dargestellt werden sollten, um Unterschiede besser nachvollziehen zu können.
Der Bürgermeister gibt an, dass die alten Beträge an die Stadträte nachgereicht werden, so dass man einen besseren Vergleich ziehen kann. Er bittet die Verwaltung um die Erstellung einer kompakten Gegenüberstellung der alten und neuen Beträge. Dies kann dann den Stadtratsmitgliedern zugeleitet werden.
Herr Pappe fragt an, wie die Gelder gezahlt werden, bspw. wenn eine Vertretung stattfindet.
Der Bürgermeister gibt an, dass, wenn eine Position auf Dauer vertreten wird, neu gewählt werden muss. In der Zeit einer kurzen Vertretung wird die Vergütung nicht auf das Maß des eigentlichen Betrags erhöht.
Beschluss Nr.: Ö14/05/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 28.07.2020 die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Heldburg zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Stadt Heldburg, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (Feuerwehrentschädigungssatzung).
Abstimmergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 18 |
Beteiligungsbericht 2019 über die unmittelbare Beteiligung an der KEBT-AG zur Kenntnisnahme |
Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt, der Bericht wurde zur Kenntnis gegeben.
Top 19 |
Baumfällungen Gauerstal bei den Kleingärten, Flurstück-Nr. 4185 |
Der Bürgermeister erläutert, dass eine Vor-Ort-Begehung mit Vertretern des Kleingartenvereins und des Ordnungsamtes stattgefunden hat.
Herr Bähr fragt, warum hier „ca.“ steht.
Der Bürgermeister gibt an, dass bei den hier vorhandenen Hainbuchen ab einer bestimmten Größe von mehreren Bäumen ausgegangen werden muss (mehrere Austriebe auf einem Stock).
Beschluss Nr.: Ö15/05/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt die Fällung von ca. 5 Bäumen am Graben bei den Kleingärten in Heldburg, Flurstück-Nr. 4185, um Sach- und Personenschäden abzuwenden, da diese durch Grabenausbaggerarbeiten beschädigt wurden und die Standfestigkeit nicht mehr gegeben ist. Ebenfalls beschließt der Stadtrat der Stadt Heldburg die Ersatzpflanzung von mind. 10 Bäumen derselben oder zumindest gleichwertigen Art.
Abstimmergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 20 |
Bauantrag Ersatzneubau Wohnhaus nach Brandschaden im OT Poppenhausen |
Der Bürgermeister erläutert den Beschluss. Der Bauantrag wurde herumgereicht und wurde von den Stadträten eingesehen. Es gibt keine Anmerkungen oder Fragen.
Beschluss Nr.: Ö16/05/20
Formulierung des Beschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 28.07.2020, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag vom 24.06.2020 „Ersatzneubau Wohnhaus nach Brandschaden“, Speierlingsweg 39 im OT Poppenhausen, herzustellen.
Abstimmergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Ent: 0 Bef: 0
Top 21 |
Informationen des Bürgermeisters und der Stadträte |
Der Bürgermeister weist auf das Haushaltsrundschreiben hin, welches an die Ortsteilbürgermeister erging. Hier sollen bis zum 30.09.2020 Bedarfe zur besseren Planung angemeldet werden.
Es erfolgt am 10.09.2020 eine bundesweite Probealarmierung.
Die RAG LEADER hat einen Projektaufruf bis zum 31.10.2020 gestartet, dies kann gern an Vereine und Private weitergegeben werden.
Der Bürgermeister schließt den öffentlichen Teil und wünscht Herrn Lautensack einen guten Nachhauseweg.
Nicht öffentlicher Teil
Es gibt keine Fragen oder Anmerkungen.
Der Bürgermeister schließt die Sitzung um 21:36 Uhr, bedankt sich für die Aufmerksamkeit und wünscht allen Anwesenden einen guten Nachhauseweg sowie eine schöne Ferienzeit.
Stadt Heldburg, den 28.07.2020
Christopher Other |
|
|
|
Silvan Zapf |
Bürgermeister |
|
|
|
Schriftführer |